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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Plattenspieler fallen unter das Elektrogerätegesetz

Wie die gfu berichtet, sind die Verkäufe von Plattenspielern im ersten Halbjahr 2021 um acht Prozent auf knapp 63.000 Stück gewachsen. Plattenspieler gehören zur Geräteart "Elektrokleingeräte bis max. 50cm" oder "Elektrogroßgeräte mit über 50cm Abmessung".

Wie die gfu berichtet, sind die Verkäufe von Plattenspielern im ersten Halbjahr 2021 um acht Prozent auf knapp 63.000 Stück gewachsen. Der Umsatz blieb im Vergleich zum Vorjahr mit knapp 14 Millionen Euro stabil. Dieser Aufwärtstrend bei den Stückzahlen hält sich ununterbrochen seit mittlerweile 2016.

Plattenspieler gehören zur Geräteart „Elektrokleingeräte bis max. 50cm“ oder „Elektrogroßgeräte mit über 50cm Abmessung“.  Hier entscheidet die Kantenlänge des Gerätes im Ausliefer- und Gebrauchszustand. Wenn ein Plattenspieler im Design „rund“ ist, dann entscheidet der Durchmesser, welche Kategorie zutrifft.

In der ElektroG Mengenmeldung muss das Gewicht des gesamten Gerätes (ohne Verpackung, ohne Batterie) gemeldet werden, also in der „Grundausstattung des Auslieferzustands“.

Dazu gehören nicht: Verpackung, Begleitpapiere, zusätzliche Zubehörteile/Beigaben, die keine elektronischen Bauteile enthalten (z.B.: Bereitschaftskoffer, Taschen), Verbrauchsmaterial (z.B. CD, DVD), Akkus/Batterien (unabhängig ob fest eingebaut oder leicht entnehmbar).

Details zum Umfang, der in die Mengenmeldung fällt, finden Sie auf der Webseite der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR): https://www.stiftung-ear.de/de/themen/elektrog/herstellerbevollmaechtigte/pbs-regeln/pbue/regelsetzung-mengen?highlight=lieferumfang

Für Fragen steht Ihnen das Beratungsteam von take-e-way gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

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