Die vereinbarten Regeln werden den gesamten Lebenszyklus von Batterien abdecken, vom Entwurf bis zum Ende der Lebensdauer, und für alle in der EU verkauften Batterietypen gelten: herkömmliche Gerätebatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel (liefern Strom für den Antrieb von Radfahrzeugen wie Elektroroller und -fahrräder), Fahrzeugbatterien (liefern Strom für das Anlassen, die Beleuchtung oder die Zündung von Fahrzeugen), Traktionsbatterien für den Antrieb elektrischer Straßenfahrzeuge und Industriebatterien (Energiespeicherung im privaten oder häuslichen Umfeld, zum Antrieb im Schienen- oder Luftverkehr sowie Schifffahrt). Die Verhandlungsführer einigten sich auf strengere Anforderungen, um Batterien nachhaltiger, leistungsfähiger und langlebiger zu machen.
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