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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Grüner Deal: Kommission verabschiedet neue Chemikalienstrategie

Am 14.10.2020 hat die Europäische Kommission die EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit verabschiedet. Die Strategie ist der erste Schritt in Richtung Null-Schadstoff-Ziel für eine schadstofffreie Umwelt, das im europäischen Grünen Deal angekündigt wurde. Die Strategie wird innovative Lösungen für sichere und nachhaltige Chemikalien fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien erhöhen. Dazu gehört ein Verbot der schädlichsten Chemikalien in Verbraucherprodukten wie Spielzeug, Babyartikeln, Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmitteln, Lebensmittelkontaktmaterialien und Textilien, sofern sie nicht nachweislich unverzichtbar für das Allgemeinwohl sind.

Am 14.10.2020 hat die Europäische Kommission die EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit verabschiedet. Die Strategie ist der erste Schritt in Richtung Null-Schadstoff-Ziel für eine schadstofffreie Umwelt, das im europäischen Grünen Deal angekündigt wurde. Die Strategie wird innovative Lösungen für sichere und nachhaltige Chemikalien fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien erhöhen. Dazu gehört ein Verbot der schädlichsten Chemikalien in Verbraucherprodukten wie Spielzeug, Babyartikeln, Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmitteln, Lebensmittelkontaktmaterialien und Textilien, sofern sie nicht nachweislich unverzichtbar für das Allgemeinwohl sind. Ferner wird sichergestellt, dass alle verwendeten Chemikalien sicherer und nachhaltiger sind.

Mehr Schutz für Gesundheit und Umwelt

Ziel der Strategie ist, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor schädlichen Chemikalien deutlich zu erhöhen, wobei gefährdeten Bevölkerungsgruppen besondere Aufmerksamkeit zukommen soll. Zu den wichtigsten Initiativen zählen:

  • die schrittweise Einstellung der Verwendung der schädlichsten Stoffe, darunter endokrine Disruptoren, Chemikalien, die das Immunsystem und die Atemwege beeinträchtigen, und persistente Stoffe wie Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), sofern sie nicht nachweislich für das Allgemeinwohl unverzichtbar sind;
  • die Minimierung und möglichst weitgehende Substituierung bedenklicher Stoffe in allen Produkten. Vorrang haben dabei zum einen die Produktkategorien, die gefährdete Bevölkerungsgruppen schädigen können, und zum anderen die Produktkategorien mit dem größten Potenzial für die Kreislaufwirtschaft;
  • die Berücksichtigung des Kombinationseffekts von Chemikalien (Cocktail-Effekt), indem dem Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bei täglicher Exposition gegenüber einer breiten Mischung von Chemikalien aus verschiedenen Quellen besser Rechnung getragen wird;
  • die Einführung von Informationsanforderungen im Rahmen der Initiative für eine nachhaltige Produktpolitik, um den Zugang von Herstellern und Verbrauchern zu Informationen über die enthaltenen Chemikalien und die sichere Verwendung sicherzustellen.

Die in der Strategie angekündigten Maßnahmen fördern industrielle Innovationen, damit die entsprechenden Chemikalien auf dem EU-Markt zur Norm und weltweit zur Vergleichsgröße werden. Erreicht wird dies unter anderem durch:

  • eine erhebliche Intensivierung der Durchsetzung von EU-Vorschriften an den Grenzen und im Binnenmarkt;
  • eine Vereinfachung und Konsolidierung des EU-Rechtsrahmens wie z. B. durch Einführung eines Verfahrens nach dem Prinzip „Ein Stoff, eine Bewertung“, die Stärkung des Grundsatzes „Keine Daten, kein Markt“ und gezielte Änderungen der REACh-Verordnung und der Sektorvorschriften.

Das Beratungsteam von trade-e-bility steht Ihnen für Ihre Fragen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

Weitere Informationen 

Grüner Deal: Kommission verabschiedet neue Chemikalienstrategie für eine schadstofffreie Umwelt

Mitteilung über die Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit: Für eine schadstofffreie Umwelt

Fragen und Antworten zur Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit

Factsheet zur Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit

Sebastian Siebert
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Christoph Brellinger
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