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Frankreich: gewerbliche Verpackungen ab Juli registrieren

Nach den uns aktuell vorliegenden Informationen sind nicht in Frankreich ansässige Firmen betroffen, wenn sie verpackte Produkte direkt an professionelle Endverbraucher in Frankreich verkaufen. In Frankreich ansässige Firmen können auch in weiteren Fällen betroffen sein, unter anderem beim Verkauf an Distributoren oder beim Import verpackter Waren aus anderen Ländern.

Wir informierten Sie im April detailliert darüber, dass sich die Registrierungspflicht für Hersteller von gewerblich genutzten Verpackungen in Frankreich voraussichtlich bis zum Juli 2026 verzögert. Bisher war in Frankreich lediglich die Registrierung als Hersteller von Haushaltsverpackungen verpflichtend. Inzwischen steht fest, dass die Registrierung als Hersteller gewerblicher Verpackungen ab Juli 2026 möglich ist. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass bereits mehrere Herstellerorganisationen in Frankreich für diesen Zuständigkeitsbereich zugelassen worden sind.  

Wer ist betroffen?  

Nach den uns aktuell vorliegenden Informationen sind nicht in Frankreich ansässige Firmen nur dann betroffen, wenn sie verpackte Produkte direkt an professionelle Endverbraucher in Frankreich verkaufen. In Frankreich ansässige Firmen können auch in weiteren Fällen betroffen sein, unter anderem beim Verkauf an Distributoren oder beim Import verpackter Waren aus anderen Ländern. Gerne beraten wir Sie in speziellen Fällen, ob für Sie eine entsprechende Verpflichtung besteht.  

Ich bin betroffen. Was sind die nächsten Schritte?  

Gerne nehmen wir für Sie die Registrierung als Hersteller von gewerblichen Verpackungen in Frankreich vor. Somit stellen Sie frühzeitig Ihren auch zukünftig rechtskonformen Verkauf in Frankreich sicher. 

Kontaktieren Sie uns gerne über consulting@take-e-way.de, um ein unverbindliches Angebot zu erhalten.

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

consulting@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Leiter Marketing & Kommunikation

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