Wir informierten Sie im April detailliert darüber, dass sich die Registrierungspflicht für Hersteller von gewerblich genutzten Verpackungen in Frankreich voraussichtlich bis zum Juli 2026 verzögert. Bisher war in Frankreich lediglich die Registrierung als Hersteller von Haushaltsverpackungen verpflichtend. Inzwischen steht fest, dass die Registrierung als Hersteller gewerblicher Verpackungen ab Juli 2026 möglich ist. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass bereits mehrere Herstellerorganisationen in Frankreich für diesen Zuständigkeitsbereich zugelassen worden sind.
ACHTUNG (Update vom 06.07.2026): Die französischen Organisationen für Herstellerverantwortung für Verpackungen (PROs) haben uns darüber informiert, dass die französische Regierung die Einführung des Abfallstroms für gewerbliche Verpackungen um mehrere Monate verschoben hat. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurde noch kein offizielles Umsetzungsdatum bekannt gegeben.
Trotz dieser Verschiebung sind Vorregistrierungen weiterhin möglich, sodass sich Unternehmen auf die Einhaltung der Vorschriften für diesen künftigen Abfallstrom vorbereiten können.
Wer ist betroffen?
Nach den uns aktuell vorliegenden Informationen sind nicht in Frankreich ansässige Firmen nur dann betroffen, wenn sie verpackte Produkte direkt an professionelle Endverbraucher in Frankreich verkaufen. In Frankreich ansässige Firmen können auch in weiteren Fällen betroffen sein, unter anderem beim Verkauf an Distributoren oder beim Import verpackter Waren aus anderen Ländern. Gerne beraten wir Sie in speziellen Fällen, ob für Sie eine entsprechende Verpflichtung besteht.
Ich bin betroffen. Was sind die nächsten Schritte?
Gerne nehmen wir für Sie die Registrierung als Hersteller von gewerblichen Verpackungen in Frankreich vor. Somit stellen Sie frühzeitig Ihren auch zukünftig rechtskonformen Verkauf in Frankreich sicher.
Kontaktieren Sie uns gerne, um ein unverbindliches Angebot zu erhalten.

