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Frankreich: Neue Regeln für professionelle Verpackungen

Ende 2025 wurden entscheidende Rechtsvorschriften veröffentlicht, die den neuen Rahmen für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für gewerbliche (B2B) Verpackungen in Frankreich festlegen. Diese Veröffentlichungen bilden die rechtliche Grundlage für das B2B-Verpackungs-EPR-System, das offiziell im Juli 2026 in Betrieb treten wird.

Bislang mussten sich lediglich Unternehmen, die Haushaltsverpackungen auf den Markt bringen, in Frankreich als Hersteller von Verpackungen registrieren lassen. Unternehmen, die gewerblich genutzte Verpackungen auf den Markt bringen, waren bis zu diesem Jahr von der Registrierungspflicht ausgeschlossen. 

Ende 2025 wurden entscheidende Rechtsvorschriften veröffentlicht, darunter das Dekret n° 2025-1081 vom 17. November 2025, das den neuen Rahmen für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für gewerbliche (B2B) Verpackungen in Frankreich festlegt. Diese Veröffentlichungen bilden die rechtliche Grundlage für das B2B Verpackungs-EPR-System, das offiziell im Juli 2026 in Betrieb treten wird, nachdem dieser Termin mehrmals verschoben worden war. 

Im ersten Halbjahr 2026 werden mehrere Herstellerorganisationen (PROs) von der französischen Regierung die Genehmigung erhalten, offiziell im Bereich der EPR für gewerbliche Verpackungen tätig zu werden.  

Welche gewerblichen Verpackungen sind betroffen? 

Ein Produkt gilt als gewerblich, wenn 

  • es ausschließlich für den gewerblichen Gebrauch bestimmt ist und 
  • es von keinem Marktteilnehmer an private Haushalte verkauft wird. 

Alle Arten von gewerblichen Verpackungen fallen in den Geltungsbereich, sofern sie nicht bereits unter einen anderen EPR-Abfallstrom fallen. 

  • Arten: Verkaufs-, Sammel-, Transport- und Primärverpackungen 
  • Materialien: alle sind eingeschlossen (Pappe, Holz, Kunststoff, Metalle, Glas etc.) 
  • Verpackungen sind unabhängig davon betroffen, ob sie gefährliche Materialien enthalten oder nicht 
  • Beispiele: Fässer, Kanister, Eimer, Kunststoffkisten >15 l, Paletten 

Wer muss sich registrieren?  

Verantwortlich ist derjenige Akteur, welcher das verpackte Produkt als erstes auf den französischen Markt bringt und an den gewerblichen Endverbraucher verkauft. Wird das verpackte Produkt von einem nicht-französischen Akteur an einen französischen Distributor verkauft, ist letzterer zur Registrierung als Verpackungshersteller verpflichtet. Bitte beachten Sie, dass es noch Änderungen an der Registrierungspflicht geben kann, entsprechend weiteren Anpassungen an der französischen Gesetzgebung.

Müssen Sie sich als Hersteller von B2B-Verpackungen registrieren? 

Wir erwarten noch die finalen Details von den französischen PROs, um rechtzeitig ab Juli 2026 mit dem Registrierungsprozess starten zu können. Wir halten Sie diesbezüglich in den kommenden Wochen auf dem Laufenden. 

Fragen zum Inverkehrbringen von Verpackungen in Frankreich? Das take-e-way Beratungs-Team hilft Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail

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