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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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ElektroG Prüfpflicht Update

Alexander Goldberg, Vorstand der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR), berichtete auf dem Podiums-Event “Die Zukunft der Produktverantwortung” des VERE e.V., dass das aktuelle Gesetzgebungsvorhaben die weitere Verlängerung der Übergangsfrist bis 01.07.2023 vorsieht. Aktuell gilt die Prüfpflicht weiter ab dem 01.01.2023 (§ 46 Abs. 2 ElektroG3).

take-e-way berichtete am 24.10.2022, dass es das Ziel einer geplanten Gesetzesänderung ist, die Übergangsfrist für die nach dem ElektroG ab 01.01.2023 geltende Prüfpflicht für Onlinemarktplätze und Fulfilment-Dienstleister um sechs Monate bis zum 01.06.2023 zu verlängern. Die Information kam aus dem Bundestag.

Alexander Goldberg, Vorstand der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR), berichtete auf dem Podiums-Event “Die Zukunft der Produktverantwortung” des VERE e.V., dass das aktuelle Gesetzgebungsvorhaben die weitere Verlängerung der Übergangsfrist bis 01.07.2023 vorsieht. Aktuell gilt die Prüfpflicht weiter ab dem 01.01.2023 (§ 46 Abs. 2 ElektroG3). Auch die IT Recht Kanzlei geht, trotz Hinweisen auf die aktuellen gesetzgeberischen Bestrebungen, in ihrem aktuellem Bericht weiter vom 01.01.2023 als Deadline für die Prüfpflicht der Online-Marktplätze aus.

Sind Hersteller (auch Händler können Hersteller i.S.d. ElektroG sein) oder Bevollmächtigte nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert, dürfen Betreiber elektronischer Marktplätze das Anbieten oder Bereitstellen von deren Elektrogeräten nicht ermöglichen.

Das Beratungsteam von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zum Elektrogesetz und zur EPR zur Verfügung und hilft bei der Registrierung.

Sebastian Siebert
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Leiter Beratung

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