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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Zustimmung für Elektrogesetz Änderung

Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Übergangsfrist für die nach dem ElektroG ab 01.01.2023 geltende Prüfpflicht für Onlinemarktplätze und Fulfilment-Dienstleister um sechs Monate bis zum 01.06.2023 zu verlängern.

Am 13.09.2022 berichtete take-e-way, dass mit einer Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) eine längere Übergangsfrist für die neu eingeführte Prüfpflicht für Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister geplant ist. Hierbei handelt es sich um die Pflicht zur Prüfung, ob Hersteller/Händler ihre elektrischen und elektronischen Geräte ordnungsgemäß bei der Stiftung EAR registriert haben.

Wie der Bundestag nun informiert, unterstützt der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die von der Bundesregierung angestrebte längere Übergangsfrist für die Prüfpflicht nach dem ElektroG. Einem entsprechenden Gesetzentwurf (20/3821) stimmten die Abgeordneten in geänderter Fassung zu.

Die Anpassungen, die der Ausschuss auf Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit Koalitionsmehrheit annahm, betreffen nicht nur das ElektroG, sondern auch die Entsorgungsfachbetriebeverordnung sowie das Bundesnaturschutzgesetz. Somit ändert sich der Titel des Gesetzentwurfes der Bundesregierung. Er lautet nun: „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, der Entsorgungsfachbetriebeverordnung und des Bundesnaturschutzgesetzes“.

Ziel der Gesetzesänderung ist es aber unverändert, die Übergangsfrist für die nach dem ElektroG ab 01.01.2023 geltende Prüfpflicht für Onlinemarktplätze und Fulfilment-Dienstleister um sechs Monate bis zum 01.06.2023 zu verlängern.

Davon unabhängig bekräftigte „Amazon_News“ in den Amazon services seller forums am 11.10.2022:

„If you sell Electrical and Electronic Equipment (EEE) in Germany, you can now submit your registration number(s) (WEEE-Reg.-Nr.) for Waste from Electrical and Electronic Equipment (WEEE) regarding Extended Producer Responsibility (EPR). Otherwise, on January 1, 2023, Amazon will be legally obliged to suspend your non-compliant listings.“

Das Beratungsteam von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zum Elektrogesetz und zur EPR zur Verfügung und hilft bei der Registrierung.

Achtung: Elektrogesetz, Verpackungsgesetz und Batteriegesetz sind Themen unseres Podiums-Events „Die Zukunft der Produktverantwortung“ am 08.11.2022 im Tipi am Kanzleramt, Berlin. Kostenlose Teilnahme für Kunden von take-e-way und trade-e-bility sowie VERE-Mitglieder. Nur noch wenige Plätze verfügbar. Hier finden Sie weitere Informationen und die Anmeldung.

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

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