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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Die Zukunft der Produktverantwortung – VERE e.V. und take-e-way GmbH laden zur zweiten Netzwerkveranstaltung nach Hamburg ein

Der Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE e.V.) und die take-e-way GmbH laden zu ihrer zweiten Podiumsveranstaltung in das Haus der Patriotischen Gesellschaft von 1765 nach Hamburg ein.

Hamburg – Der Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE e.V.) und die take-e-way GmbH laden zu ihrer zweiten Podiumsveranstaltung in das Haus der Patriotischen Gesellschaft von 1765 nach Hamburg ein. Unter dem Titel „Die Zukunft der Produktverantwortung“ referieren am 21. September 2012 hochrangige Vertreter aus Politik und Wirtschaft über die neuesten und kommenden Entwicklungen.


WEEE-Richtlinie (2012/19/EU) im Fokus der Veranstaltung

Der Fokus der Veranstaltung liegt auf der neuen WEEE-Richtlinie (2012/19/EU) des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronikaltgeräte, die am 13. August 2012 in Kraft tritt und bis Februar 2014 vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt werden muss. Die WEEE-Richtlinie regelt zusammenfassend das fachgerechte Recycling von Elektro(nik)altgeräten und dessen Finanzierung durch die Hersteller, Importeure und fallweise Vertreiber beziehungsweise Händler.


Hochrangige Referenten aus Politik und Wirtschaft

Als Referenten konnten Vertreter des Europäischen Parlaments, der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR), der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) gewonnen werden.

Herr Oliver Friedrichs, Vorstand des Verbands zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten e.V., eröffnet die Veranstaltung mit dem Vortrag "Die Zukunft der Produktverantwortung – Europas Auswirkung auf Ihr Unternehmen".

Frau Julia Philipp, Parlamentarische Referentin von Karl-Heinz Florenz, Mitglied des Europäischen Parlaments in Brüssel, berichtet über Entwicklung und Sachstand der WEEE-Revision aus Sicht des Europäischen Parlaments.

Herr Alexander Goldberg, Vorstand der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR), informiert über neue Herausforderungen und Chancen für die Nationalen Register in Europa bei der Umsetzung der WEEE-Novelle.

Herr Georgios Chryssos, Vorstand der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien, hält seinen Vortrag mit dem Titel "Neue Anforderungen an die Rücknahme von Altbatterien – Herstellerpflichten, Sicherheit, Sammel- und Recyclingquoten".

Frau Jana Dörschel vom Referat IVB3 "Ressourcenschutz, Kreislauf- und Wasserwirtschaft, Energiebesteuerung" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und Frau Heike Schroeder vom Referat WA II 3 (Branchenbezogene Produktverantwortung) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit referieren über die "Weiterentwicklung der nationalen Regelungen zu Elektro- und Elektronikgeräten im Rahmen der Umsetzung europäischer Vorgaben".

Herr Herbert Köpnick, Leitender Ministerialrat und Leiter des Referats Integrierte Produktpolitik und Stoffflussmanagement des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit berichtet gemeinsam mit Herrn Ernst Fischer von der Projektgesellschaft Eficom zum Thema "Neue WEEEge beim Elektrokleingeräterecycling notwendig – Erfahrungen aus der bayerischen Althandysammelaktion".


Probleme direkt mit den Urhebern der Gesetze besprechen

Wie bereits bei der Veranstaltung im letzten Jahr, die unter dem Motto „Produktverantwortung – Handelshemmnis oder lösbare Aufgabe?“ 70 Teilnehmer aus ganz Deutschland in Berlin zusammenführte, wird auch dieses Jahr wieder eine Plattform geschaffen, auf der sich alle Interessierten aus Unternehmen und Organisationen über geplante Gesetzesveränderungen informieren, miteinander Verbesserungsvorschläge diskutieren und Kontakte knüpfen  können.

„Wir freuen uns sehr, wenn vor allem kleine und mittelständische Unternehmen die Gelegenheit nutzen, um ihre Probleme direkt mit den 'Machern' der Gesetze zu besprechen.“, so Jochen Stepp, Vorstand des VERE-Verbands, heute in Hamburg.

Die Veranstaltung findet zwischen 10.00 und zirka 16.00 Uhr im Haus der Patriotischen Gesellschaft von 1765, Trostbrücke 6, 20457 Hamburg statt. Das Veranstaltungsprogramm kann heruntergeladen werden.

Im Anschluss findet die jährliche Hauptversammlung des Verbands zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE e.V.) statt. Interessenten aus Unternehmen und Organisationen können sich kostenlos bei Herrn Christoph Brellinger, Telefon 040/750687-111 oder E-Mail: brellinger@vereev.de, anmelden.

Da bereits über 70 der zur Verfügung stehenden Plätze reserviert sind, empfehlen VERE e.V. und take-e-way die rechtzeitige Anmeldung.


Über take-e-way

- Gründung 2004 in Hamburg
- Derzeit 13 Mitarbeiter
- Geschäftsführer: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs

Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbH übernimmt die gesetzeskonforme Umsetzung von Anforderungen und Pflichten gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (WEEE/ElektroG), Batteriegesetz (BattG) und Verpackungsverordnung (VerpackV) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland. Mit der innovativen Handelsplattform www.make-e-business.com bietet take-e-way seinen Kunden zudem die Möglichkeit an, die Erfüllung von Umweltgesetzen zur weltweiten Vermarktung zu nutzen.

VERE e.V.: Gemeinsam mit dem 2003 gegründeten Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE e.V.), der mitgliederstärksten Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland, vertritt take-e-way auch auf politischer Ebene die Interessen von über 2.500 kleinen und mittelständischen Unternehmen.


Pressekontakt

take-e-way GmbH
Christoph Brellinger
Unternehmenskommunikation
Liebigstraße 64
22113 Hamburg

Telefon: +49 (0)40/750687-111
Telefax: +49 (0)40/750687-101
https://www.take-e-way.de
presse[at]take-e-way.de

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

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Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

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