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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Die EAR macht den Recyclingprozess transparent

Was passiert mit dem alten Haartrockner oder dem ausgedienten Kühlschrank, nachdem er auf dem Wertstoffhof oder beim Handel landet? Die neuen, durch die Gebühren der ElektroG-registrierten Hersteller und Vertreiber finanzierten, Filme der Stiftung EAR geben Antworten und zeigen, wie wichtige Rohstoffe gewonnen werden, ohne dass giftige Stoffe Umwelt und Gesundheit gefährden.

Was passiert mit dem alten Haartrockner oder dem ausgedienten Kühlschrank, nachdem er auf dem Wertstoffhof oder beim Handel landet? Die neuen, durch die Gebühren der ElektroG-registrierten Hersteller und Vertreiber finanzierten, Filme der Stiftung EAR geben Antworten und zeigen, wie wichtige Rohstoffe gewonnen werden, ohne dass giftige Stoffe Umwelt und Gesundheit gefährden.

Die aktuelle Marktforschung zeigt laut der Stiftung EAR, dass die Menschen gegenüber dem System der Abfallentsorgung und Weiterverarbeitung durchaus misstrauisch sind. „Eine in Teilen negative Berichterstattung in den Medien, zu wenig Grundvertrauen in die produzierende Industrie sowie in die Behörden und auch ein grundsätzlicher Kulturpessimismus haben die Glaubwürdigkeit an ein korrektes Entsorgungssystem ins Wanken gebracht.“, schreibt die EAR in ihrem aktuellen Infobrief Spezial. Die EAR will ihr Wissen an die Bevölkerung weitergeben und mit ihrer Kommunikation helfen, das Vertrauen in das System wiederherzustellen. Im Rahmen ihrer Aufklärungsarbeit mit „PLAN E“ zeigen die Filme der Stiftung EAR, dass sich das richtige Entsorgen von E-Schrott lohnt.

Das Ziel der EAR ist es, das in der Bevölkerung vorherrschende Bild rund um das Thema E-Schrott zu verändern. Weg von riesigen Deponien in Afrika oder illegalen Müllablagerungen in der Natur, hin zum korrekten Recycling in modernen, hochtechnisierten Anlagen. Langfristig will die EAR zeigen, dass der Prozess bei korrekter Abgabe funktioniert. Die Kombination aus Infovermittlung und Vertrauensaufbau in das System, macht die Handlung, E-Schrott richtig zu entsorgen, nach Ansicht der Stiftung EAR für Menschen erst sinnhaft:

Sehen Sie hier fachgerechtes Recycling eines Haartrockners und hier eines Kühlschranks.

Für Ihre Fragen zu den take-e-way-Rücknahmesystemen für Elektro-Altgeräte steht Ihnen Wolfgang Obermeyer gerne unter 040/750687-146 oder logistik@take-e-way.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

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