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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Amazon fordert Nachweis der Registrierung nach VerpackG, ElektroG und BattG

Wie Internetrecht Rostock berichtet, kontaktiert Amazon aktuell Verkäufer/innen, die von Amazon als Hersteller/innen identifiziert wurden und die nach Deutschland und/oder Frankreich verkaufen, zu den Vorschriften der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Amazon hat angekündigt, nicht konforme Angebote auszusetzen, d. h. von der Plattform zu nehmen.

Wie Internetrecht Rostock berichtet, kontaktiert Amazon aktuell Verkäufer/innen, die von Amazon als Hersteller/innen identifiziert wurden und die nach Deutschland und/oder Frankreich verkaufen, zu den Vorschriften der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Wer Hersteller/in ist, muss entsprechende Registrierungsnummern nach Verpackungsgesetz oder Elektrogesetz und später ggf. nach Batteriegesetz an Amazon übermitteln.

Einen entsprechenden Link zum Hochladen dieser Informationen stellt Amazon im vierten Quartal 2021 zur Verfügung. Amazon stellt hier konkrete Informationen zur erweiterten Herstellerverantwortung bereit.

Amazon hat angekündigt, nicht konforme Angebote auszusetzen, d. h. von der Plattform zu nehmen und zwar bei Verpackungen alle Angebote ab dem 1.7.2022, bei Elektro- und Elektronikgeräten alle Angebote ab dem 1.1.2023.

Wenn Sie Elektrogeräte, Batterien oder Verpackungen in Deutschland oder anderen EU Mitgliedstaaten registrieren müssen, hilft Ihnen das take-e-way Beratungsteam gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de weiter.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Services im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.com/services/international-compliance/

Sebastian Siebert
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