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Amazon fordert Nachweis der Registrierung nach VerpackG, ElektroG und BattG

Wie Internetrecht Rostock berichtet, kontaktiert Amazon aktuell Verkäufer/innen, die von Amazon als Hersteller/innen identifiziert wurden und die nach Deutschland und/oder Frankreich verkaufen, zu den Vorschriften der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Amazon hat angekündigt, nicht konforme Angebote auszusetzen, d. h. von der Plattform zu nehmen.

Wie Internetrecht Rostock berichtet, kontaktiert Amazon aktuell Verkäufer/innen, die von Amazon als Hersteller/innen identifiziert wurden und die nach Deutschland und/oder Frankreich verkaufen, zu den Vorschriften der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Wer Hersteller/in ist, muss entsprechende Registrierungsnummern nach Verpackungsgesetz oder Elektrogesetz und später ggf. nach Batteriegesetz an Amazon übermitteln.

Einen entsprechenden Link zum Hochladen dieser Informationen stellt Amazon im vierten Quartal 2021 zur Verfügung. Amazon stellt hier konkrete Informationen zur erweiterten Herstellerverantwortung bereit.

Amazon hat angekündigt, nicht konforme Angebote auszusetzen, d. h. von der Plattform zu nehmen und zwar bei Verpackungen alle Angebote ab dem 1.7.2022, bei Elektro- und Elektronikgeräten alle Angebote ab dem 1.1.2023.

Wenn Sie Elektrogeräte, Batterien oder Verpackungen in Deutschland oder anderen EU Mitgliedstaaten registrieren müssen, hilft Ihnen das take-e-way Beratungsteam gerne unter 040/750687-0 oder consulting@take-e-way.de weiter.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Services im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.com/services/international-compliance/

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