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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Achtung: Registrierungsfrist Batteriegesetz endet zum 01.03.2010. Wir übernehmen das für Sie.

Am 01.12.2009 ist das Batteriegesetz in Kraft getreten. Demnach sind Hersteller und Importeure dazu verpflichtet, ihre Marktteilnahme gegenüber dem UBA anzuzeigen.
Bis 28.02.2010 gilt eine Kulanzfrist seitens des UBA, danach muss man mit Bußgeldern rechnen, da keine Registrierung eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

take-e-way übernimmt für Sie gerne die Registrierung bei dem Umweltbundesamt sowie weitere Pflichten nach dem Batteriegesetz und hilft Ihnen somit, gesetzeskonform zu handeln.

Sprechen Sie uns an,
Ihr take-e-way Team.

Tel.: 040-750687111, Email: info@take-e-way.de

Sebastian Siebert
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