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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Abfallvermeidungsmaßnahmen – Neue Informationspflichten für Hersteller und Vertreiber von Elektrogeräten

Die Stiftung EAR weist in ihrem aktuellen Infobrief darauf hin, dass alle nach dem ElektroG Erfassungsberechtigten (also insbesondere Hersteller und rücknahmepflichtige Vertreiber) zusätzlich über Abfallvermeidungsmaßnahmen informieren müssen. Bei der Art und Weise der Erfüllung dieser Informationspflicht ergibt sich ein weiter Spielraum. take-e-way informiert Sie und hilft Ihnen bei der Umsetzung der neuen Informationspflicht.

Die Stiftung EAR weist in ihrem aktuellen Infobrief darauf hin, dass alle nach dem ElektroG Erfassungsberechtigten (also insbesondere Hersteller und rücknahmepflichtige Vertreiber) zusätzlich über Abfallvermeidungsmaßnahmen informieren müssen.

take-e-way hat die auf ihrer Webseite angebotenen „Berichts- und Informationspflichten für Hersteller“ entsprechend um den Punkt „Hinweis zur Abfallvermeidung“ erweitert. Alles was Sie als take-e-way-Kunde zur Erfüllung der neuen Informationspflichten auf Online-Präsenzen tun müssen, ist, diesen Link auf Ihre Webseite (z.B. Impressum, unterhalb der Angabe der WEEE-Nummer) zu stellen:

www.take-e-way.de/leistungen/elektrogesetz-weee-elektrog/berichts-informationspflichten/

Wir empfehlen Ihnen, als Ankertext für den Link auf ihrer Website die folgenden Wörter zu verwenden: „Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz“.

Wenn Sie diesen Link bereits auf Ihre Webseite gestellt haben, müssen Sie bzgl. der Online-Informationspflichten nichts weiter tun.

Für Ihre Fragen stehen Ihnen die take-e-way Berater gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

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