Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Transportverpackungen Informationspflicht

Bereits seit dem 03. Juli 2021 gelten die Rücknahme- und Informationspflichten gemäß § 15 VerpackG auch für Hersteller und in der Lieferkette nachfolgende Vertreiber von Transportverpackungen. Letztvertreiber müssen Endverbraucher in geeigneter Form über die Rückgabemöglichkeiten und deren Zweck informieren.

Was sind "geeignete Maßnahmen und angemessener Umfang"?

  • durch den Verweis auf eine Website
  • im Ladengeschäft (…"deutlich erkennbare und lesbare Schrifttafeln in der Verkaufsstelle…")
  • in der Produktbeschreibung jedes betroffenen Produktes
  • über einen der Verpackung beigelegten Flyer
  • mit dem Lieferschein
  • mit der Rechnung
  • direkt auf der Verpackung
  • direktes Anschreiben an den Kunden

Wichtig:

  • Die Information muss nachweisbar erfolgt sein!
  • Nicht zulässig sind generelle Hinweise oder undifferenzierte Ausführungen
  • Verständliche und zielgerichtete Kommunikation: WIE wird WAS WO WARUM und auf WELCHE Weise zurückgenommen?

Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Informationspflicht, insbesondere bei der Formulierung?

Unsere take-e-way Dienstleistungen für Ihre Transportverpackungen

Sie sind Hersteller und bringen regelmäßig Transportverpackungen in Verkehr? take-e-way bietet Ihnen kompetente Lösungen:

  • take-e-way unterstützt Sie bei Ihren Rücknahme-, Informations-, Nachweis- und Registrierungspflichten für Transportverpackungen
  • Einfache, sichere und rechtskonforme Meldung der Inverkehrbringungsmengen über das take-e-way Kundenportal
  • Kosteneffiziente und rechtskonforme Erfüllung der Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz
  • Meldung aller Mengen für Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien in Deutschland und der kompletten EU in nur einem Online-Portal
  • Umfassende Beratung zu den Themen der Klassifizierung von Verpackungen, recyclingfreundliche Verpackungen, etc.

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