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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Transportverpackungen Registrierung

Ab dem 01. Juli 2022 müssen alle Hersteller von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen ebenfalls im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Ab diesem Datum darf verpackte Ware nur dann in Deutschland vertrieben werden, wenn der Hersteller dieser Registrierungspflicht nachgekommen ist.

Diese Vorgabe gilt auch für Hersteller von Transportverpackungen.

Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes ist derjenige Vertreiber, der Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt. Als Hersteller gilt auch derjenige, der Verpackungen gewerbsmäßig nach Deutschland einführt.

Die Registrierung muss direkt vom verpflichteten Unternehmen vorgenommen werden, eine Beauftragung Dritter ist in § 35 Abs. 1 S. 2 VerpackG ausgeschlossen.

Ab dem 05. Mai 2022 können Sie sich bei der Stiftung Verpackungsregister auch für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht registrieren.

Unsere take-e-way Dienstleistungen für Ihre Transportverpackungen

Sie sind Hersteller und bringen regelmäßig Transportverpackungen in Verkehr? take-e-way bietet Ihnen kompetente Lösungen:

  • take-e-way unterstützt Sie bei Ihren Rücknahme-, Informations-, Nachweis- und Registrierungspflichten für Transportverpackungen
  • Einfache, sichere und rechtskonforme Meldung der Inverkehrbringungsmengen über das take-e-way Kundenportal
  • Kosteneffiziente und rechtskonforme Erfüllung der Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz
  • Meldung aller Mengen für Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien in Deutschland und der kompletten EU in nur einem Online-Portal
  • Umfassende Beratung zu den Themen der Klassifizierung von Verpackungen, recyclingfreundliche Verpackungen, etc.

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