Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Vorteile bei take-e-way

take-e-way repräsentiert mit über 6.000 betreuten Herstellern die zahlenmäßig stärkste Organisation im Bereich der Umsetzung der Pflichten aus dem Elektrogesetz (ElektroG).

take-e-way berät in allen Belangen im Bereich Elektrogesetz (ElektroG), Batteriegesetz (BattG), Verpackungsgesetz (VerpackG). So zum Beispiel bei: Härtefall, Markenregistrierung, gescheiterte Registrierung, nicht mehr anerkannte Garantie.

take-e-way bietet Ihnen durch die Bündelung der Mengen aller Kunden günstigste Entsorgungskonditionen. Besonders für Sie als Verantwortlicher eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens mindert dies die finanzielle Belastung ihrer abfallrechtlichen Produktverantwortung.

Preisgarantie: take-e-way bietet Ihnen mit dem günstigen Full Service eine Preisgarantie bei der Umsetzung des Elektrogesetzes. Damit kennen Sie Ihre Kosten schon vor dem Verkauf und müssen keine Rückstellungen für Abholanordnungen bilden. Das gibt es nur bei take-e-way.

take-e-way berät Sie kostenlos – auch wenn Sie nicht unser Kunde sind. Rufen Sie einfach an. Wir behandeln Ihre Anfrage grundsätzlich diskret und vertraulich.

Flatrate/Pauschale: Für Sie als Online-Händler oder Händler von Elektrogeräten derselben Geräteart mit einer Gesamtmenge unter einer Tonne (1t) Gewicht profitieren Sie von unserem günstigen Elektrogerätegesetz Full Service. Hierin werden Sie sogar im Sinne einer Vollkaskoversicherung gegen alle Abholanordnungen abgesichert. Das bedeutet, dass wir alle Kosten und die Organisation von Abholanordnungen für Sie übernehmen.

take-e-way übernimmt automatisch für Sie die monatliche Mengenmeldung an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR). Dies geschieht ganz einfach über die Datenübertragung durch unser Kundenportal "Mengenmeldung Online", das wir speziell für Sie entwickelt haben. Die Bedienung von Mengenmeldung Online ist ganz einfach und auch für weniger erfahrene Internetnutzer geeignet.

take-e-way bietet ein eigenes, von der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) zugelassenes, kollektives Garantiesystem. take-e-way ersetzt damit auch ungültig gewordene Garantien – sogar rückwirkend.

take-e-way ermöglicht durch routinierte Abläufe die Registrierung Ihrer Geräte (ElektroG) und Batterien (BattG) und sogar die Lizenzierung Ihrer Verpackungen (VerpackG) in wenigen Tagen.

Das Qualitätsmanagement von take-e-way ist nach der aktuellen ISO 9001:2015 geprüft und zertifiziert. Für Sie bedeutet das: Sie werden von kompetenten, geschulten Ansprechpartnern betreut und beraten.

take-e-way übernimmt auch gern die gesetzeskonforme Abholung und Verwertung Ihrer Elektroaltgeräte für Sie – inklusive der kompletten Dokumentation und Nachweisführung.

take-e-way überwacht für Sie alle relevanten Termine.

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