8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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WEEE Schweiz: Pflichten für Hersteller

Sie sind nun dazu verpflichtet, als Information zur getrennten Entsorgung Ihre Elektrogeräte mit der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern zu kennzeichnen.

Im Zuge der Sitzung des Bundesrats am 20.10.2021 wurden Änderungen in der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) genehmigt. Die revidierte Version der VREG trat am 01.01.2022 in Kraft. Derzeit ist die technische Vollzugshilfe des Bundesamts für Umwelt (BAFU) noch ausstehend, weshalb sich aktuell noch keine unmittelbaren Maßnahmen ableiten lassen.
 
Einzig die explizit festgehaltene Kennzeichnungs- und Informationspflicht für Hersteller ist neu. Diese dürfte für die meisten importierten Geräte bereits erfüllt sein. Sie sind nun dazu verpflichtet, als Information zur getrennten Entsorgung Ihre Elektrogeräte mit der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern zu kennzeichnen.
 
Im schweizerischen Gesetz ist die durchgestrichene Mülltonne ohne den Unterstrich abgebildet. Nach eingehender Prüfung seitens take-e-way können wir Ihnen bestätigen, dass Sie die gewohnte Kennzeichnung nutzen können, ohne dass dies zu Ihrem Nachteil ausgelegt wird.

Die revidierte VREG sowie den erläuternden Bericht finden Sie hier.

Wir werden Sie fortlaufend informieren, sobald sich Neuerungen oder Handlungsbedarf abzeichnet.

Sollten Sie eine Registrierung in der Schweiz als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

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