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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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WEEE Schweiz: Pflichten für Hersteller

Sie sind nun dazu verpflichtet, als Information zur getrennten Entsorgung Ihre Elektrogeräte mit der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern zu kennzeichnen.

Im Zuge der Sitzung des Bundesrats am 20.10.2021 wurden Änderungen in der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) genehmigt. Die revidierte Version der VREG trat am 01.01.2022 in Kraft. Derzeit ist die technische Vollzugshilfe des Bundesamts für Umwelt (BAFU) noch ausstehend, weshalb sich aktuell noch keine unmittelbaren Maßnahmen ableiten lassen.
 
Einzig die explizit festgehaltene Kennzeichnungs- und Informationspflicht für Hersteller ist neu. Diese dürfte für die meisten importierten Geräte bereits erfüllt sein. Sie sind nun dazu verpflichtet, als Information zur getrennten Entsorgung Ihre Elektrogeräte mit der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern zu kennzeichnen.
 
Im schweizerischen Gesetz ist die durchgestrichene Mülltonne ohne den Unterstrich abgebildet. Nach eingehender Prüfung seitens take-e-way können wir Ihnen bestätigen, dass Sie die gewohnte Kennzeichnung nutzen können, ohne dass dies zu Ihrem Nachteil ausgelegt wird.

Die revidierte VREG sowie den erläuternden Bericht finden Sie hier.

Wir werden Sie fortlaufend informieren, sobald sich Neuerungen oder Handlungsbedarf abzeichnet.

Sollten Sie eine Registrierung in der Schweiz als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

Sebastian Siebert
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