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Wann fallen E-Scooter unter das ElektroG?

E-Scooter fallen meistens unter das Elektrogesetz. Entscheidend dafür ist, dass der E-Scooter keinen Sitz hat bzw. über zwei Räder verfügt. Scooter mit Sitz oder anderer Räderzahl fallen nicht unter das ElektroG. Mehr Infos dazu gibt es auf der Webseite der EAR.

Seit Mitte 2019 sind E-Scooter in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen. E-Scooter fallen meistens unter das Elektrogesetz. Entscheidend dafür ist, dass der E-Scooter keinen Sitz hat bzw. über zwei Räder verfügt. Scooter mit Sitz oder anderer Räderzahl fallen nicht unter das ElektroG. Mehr Infos dazu gibt es auf der Webseite der EAR unter https://www.stiftung-ear.de/de/themen/elektrog/herstellerbevollmaechtigte/anwendungsbereich/ausnahmen/verkehrsmittel

Für Fragen zum Elektrogesetz stehen Ihnen die Berater der take-e-way GmbH gerne unter 040/750687-0 oder consulting@take-e-way.de zur Verfügung.

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