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Vorschlag für EU Verpackungsverordnung veröffentlicht

Zur Förderung der Wiederverwendung bzw. des Nachfüllens von Verpackungen müssen die Unternehmen den Verbrauchern einen bestimmten Prozentsatz ihrer Produkte in wiederverwendbaren oder nachfüllbaren Verpackungen anbieten, z. B. eCommerce-Lieferungen. Ferner werden einige Verpackungsformate genormt und eine klare Kennzeichnung wiederverwendbarer Verpackungen vorgeschrieben. Um unnötige Verpackungen entschieden anzugehen, werden bestimmte Verpackungen verboten.

Wie die EU Komission berichtet, fallen in Europa im Durchschnitt fast 180 kg Verpackungsmüll pro Kopf und Jahr an. Für Verpackungsmaterialien werden die meisten Primärrohstoffe verwendet, da 40 % der Kunststoffe und 50 % des verbrauchten Papiers in der EU für Verpackungsmaterialien bestimmt sind. Daher schlug die Kommission am 30.11.2022 eine Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften über Verpackungen und Verpackungsabfälle vor. Die Vorschläge sind wichtige Bausteine des im europäischen Grünen Deal angekündigten Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft und dessen Ziels, nachhaltige Produkte zur Norm zu machen.

Mit der vorgeschlagenen Überarbeitung werden drei Hauptziele verfolgt. Erstens soll vermieden werden, dass Verpackungsmüll überhaupt entsteht, indem die Menge reduziert wird, unnötige Verpackungen eingeschränkt und wiederverwendbare und nachfüllbare Verpackungslösungen gefördert werden. Zweitens soll ein hochwertiger geschlossener Recyclingkreislauf gefördert werden, indem dafür gesorgt wird, dass alle Verpackungen auf dem EU-Markt bis 2030 wirtschaftlich recycelt werden können. Drittens sollen der Bedarf an Primärrohstoffen gesenkt und ein gut funktionierender Markt für Sekundärrohstoffe geschaffen werden, indem durch verbindliche Ziele der Anteil recycelter Kunststoffe in Verpackungsmaterialien erhöht wird.

Das übergeordnete Ziel ist die Verringerung der Verpackungsabfälle um 15 % pro Mitgliedstaat und Kopf bis 2040 im Vergleich zu 2018. Dies geschieht sowohl durch Wiederverwendung als auch durch Recycling.

Zur Förderung der Wiederverwendung bzw. des Nachfüllens von Verpackungen müssen die Unternehmen den Verbrauchern einen bestimmten Prozentsatz ihrer Produkte in wiederverwendbaren oder nachfüllbaren Verpackungen anbieten, z. B. Getränke und Mahlzeiten zum Mitnehmen oder eCommerce-Lieferungen. Ferner werden einige Verpackungsformate genormt und eine klare Kennzeichnung wiederverwendbarer Verpackungen vorgeschrieben.

Um unnötige Verpackungen entschieden anzugehen, werden bestimmte Verpackungen verboten, z. B. Einwegverpackungen für Lebensmittel und Getränke, die in Restaurants und Cafés verzehrt werden, Einwegverpackungen für Obst und Gemüse, Miniatur-Shampooflaschen und andere Miniaturverpackungen in Hotels.  

Viele Maßnahmen zielen darauf ab, Verpackungen bis 2030 uneingeschränkt recyclingfähig zu machen. Dazu werden unter anderem Kriterien für die Gestaltung von Verpackungen vorgeschrieben und verbindliche Pfandsysteme für Kunststoffflaschen und Aluminiumdosen eingeführt, und es wird präzisiert, welche sehr wenigen Verpackungsarten kompostierbar sein müssen, damit Verbraucher sie in den Biomüll werfen können.

Darüber hinaus wird es verbindlich vorgeschriebene Recyclinganteile geben, die die Hersteller in neue Kunststoffverpackungen aufnehmen müssen. Dies wird dazu beitragen, recycelten Kunststoff zu einem wertvollen Rohstoff zu machen, wie das Beispiel der PET-Flaschen im Kontext der Richtlinie über Einwegkunststoffartikel zeigt.

Der Vorschlag der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens beraten.

Das Beratungsteam von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zum Verpackungsgesetz zur Verfügung.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

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