Versand- und Onlinehandel: Was ändert sich durch die PPWR?

„Nach der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) fallen Verpackungen für Online-Verkäufe und andere Formen des Fernabsatzes unter die Verpackungen für den elektronischen Handel. Diese werden den Transportverpackungen zugeordnet. Für Onlinehändler besteht Klärungsbedarf, ob sie neu ab dem 12. August 2026 Erzeuger und damit (wie bisher im Ergebnis häufig auch schon) Hersteller sind, denn damit tragen sie die Verantwortung für die Konformität und die Finanzierung des Verpackungsrecyclings sowie die damit verbundenen Registrierungs- und Meldepflichten", schreibt das Verpackungsregister.

Bieten Sie Verpackungen, die für den Versand bestimmt sind, an – oder nutzen Sie diese? Hier finden Sie den gesamten Beitrag des Verpackungsregisters: https://www.verpackungsregister.org/ppwr/versand-und-onlinehandel 

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