Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Verpackungsmengen (VerpackV) jetzt melden - wir helfen Ihnen dabei

Wie der Verband für Fertigwarenimporteure seinen Mitgliedern mitteilt, müssen die Verpackungsmengen nach der Verpackungsverordnung jetzt gemeldet werden.
Wer 2009 größere Mengen von Waren verpackt hat, sollte prüfen, ob er dafür eine so genannte Vollständigkeitserklärung (VE) abzugeben hat.

Bitte beachten Sie, dass die Frist für die Meldung 2009 am 01. Mai 2010 endet. Bei Versäumnis drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Die Pflicht zur Erklärung größerer Verpackungsmengen ergibt sich aus der 5. Novelle der Verpackungsverordnung - die Erklärung wird jeweils für das zurückliegende Jahr in einem internetbasierten Register hinterlegt. So liegen die Freigrenzen für Glasverpackungen bei 80 Tonnen pro Jahr, für Pappe, Papier, Karton bei 50 Tonnen und für Kunststoff, Verbund, Weißblech, Aluminium und ähnliche Materialien bei 30 Tonnen pro Jahr.

Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie unter den Schwellenwert fallen, müssen Sie trotzdem Ihre Verkaufsverpackung bei einem dualen System lizenzieren lassen.

Haben Sie Fragen dazu?
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie rund um die Verpackungsverordnung.

Ihr take-e-way Team
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