Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Frankreich / Verpackungsgesetz – die neuesten Entwicklungen

Zum jetzigen Zeitpunkt steht die Entscheidung des französischen Staatsrats, ob das Verbot des Grünen Punkts und die Strafe für die Nutzung des Grünen Punkts beibehalten werden oder nicht, noch aus. Ergänzend zu unserem letzten Bericht vom 22.02.2021 informieren wir Sie heute über die aktuellen Entwicklungen, was die Herstellerverantwortung für Verpackungen in Frankreich betrifft.

Ergänzend zu unserem letzten Bericht vom 22.02.2021 informieren wir Sie heute über die aktuellen Entwicklungen, was die Herstellerverantwortung für Verpackungen in Frankreich betrifft, da eine neue gerichtliche Anordnung veröffentlicht wurde.

Verzögerung bei der Freigabe der neuen Sortierinformationsrichtlinien (Info-tri)

Die französische Regierung hat noch keine Einigung über die neue harmonisierte Richtlinie für die Sortierinformation, die sogenannte Info-tri, erzielt.

Aufgrund dieser Verzögerung wird die neue Sortierinformation noch nicht wie zunächst angekündigt im April 2021 freigegeben, sondern nach aktuellem Stand wahrscheinlich im Juli 2021. Die Implementierungspflicht der neuen Sortierinformation zum 01.01.2022 wird beibehalten, jedoch wird die französische Regierung aufgrund der unerwarteten Verzögerung möglicherweise eine zusätzliche Übergangszeit von 6 Monaten einräumen.

Inkrafttreten des Verbots des Grünen Punkts wird auf den 01.01.2022 verschoben

Am 15.03.2021 hat der französische Staatsrat eine Verfügung gegen die Ausführung des Dekrets vom 25.12.2020 erlassen. Diese Verfügung besagt, dass der Grüne Punkt nicht wie zuvor angekündigt zum 01.04.2021, sondern erst zum 01.01.2022 verboten wird. Einer der Gründe dafür ist, dass die Frist für die Umsetzung des Erlasses zu kurz war, um von den Herstellern korrekt eingehalten werden zu können.

Aufschub des Verbots des Grünen Punkts und der zugehörigen Strafe

Im Rahmen der Aussetzung des Vollzugs des Dekrets vom 30.11.2020 hat der französische Staatsrat beschlossen, das Verbot des Grünen Punkts sowie die Strafe für die Nutzung des Grünen Punkts aufzuschieben. Das Thema erfordere weitere Diskussionen innerhalb der französischen Regierung. Zum jetzigen Zeitpunkt steht die Entscheidung des französischen Staatsrats, ob das Verbot des Grünen Punkts und die Strafe für die Nutzung des Grünen Punkts beibehalten werden oder nicht, noch aus. Die endgültige Entscheidung wird innerhalb von 6 bis 18 Monaten erwartet.

Wir werden Sie natürlich über die anstehenden Entscheidungen, die Ihre Pflichten als Hersteller von Verpackungen in Frankreich weiter beeinflussen könnten, auf dem Laufenden halten.

Sollten Sie eine Registrierung in Frankreich als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

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