Der Umweltausschuss hat am 10.06.2026 eine überarbeitete Fassung des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) gebilligt, die höhere Recyclingquoten für Kunststoffe, strengere Anforderungen an die Gestaltung von Verpackungen und stärkere Anreize für den Einsatz von Recyclingmaterial vorsieht; die Zustimmung kam jedoch nur von den Regierungsfraktionen. Während die Koalition darin einen Schritt zu mehr Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung sieht, bemängeln Opposition und Kritiker aus der Wirtschaft unter anderem zusätzliche Belastungen für Unternehmen sowie fehlende Maßnahmen zur Förderung von Mehrwegsystemen und Abfallvermeidung.
Nur einen Tag später, am 11.06.2026, hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (21/5346) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (21/6398) angenommen.
„Mit dem Gesetz werden die ab August 2026 in der Europäischen Union geltenden neuen Vorgaben der europäische Verpackungsverordnung in deutsches Recht umgesetzt und das bisherige Verpackungsgesetz wird ersetzt.“, schreibt der Bundestag.
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Ab dem 12.08.2026 wird die EU‑Verpackungsverordnung (PPWR) im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) gültig. Da die erforderlichen Registrierungen in den Zielländern in der Regel etwa zwei bis drei Monate in Anspruch nehmen, empfehlen wir, diese frühzeitig zu beantragen, um mögliche Shop‑Sperrungen oder andere negative Auswirkungen zu vermeiden.
Im Zuge der Umstellung kann es zu Änderungen der Preise sowie der Verpackungskategorien kommen. take‑e‑way wird bestehende Verpackungsregistrierungen in den derzeit registrierten Ländern ordnungsgemäß in das neue System überführen und Sie rechtzeitig über relevante Änderungen informieren.
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