Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Unterstützung der C3S

ZPÜ/GEMA Stillstand der Tarifverhandlungen – Künstler organisieren sich – Unterstützung der C3S

ZPÜ/GEMA Stillstand der Tarifverhandlungen –

Künstler organisieren sich –

Unterstützung der C3S


Sehr geehrte VERE e.V. Mitglieder, sehr geehrte take-e-way Kunden,
liebe Freunde und Unterstützer unseres Verbands,
 
wie Sie möglicherweise bereits in der Presse erfahren haben, formiert sich derzeit mit der C3S eine Initiative mit dem Ziel, eine neue und richtungweisende europäische Gesellschaft für die kommerzielle Verwertung von künstlerischen Werken zu gründen.
 
Die C3S (Cultural Commons Collecting Society) hat sich zum Ziel gesetzt, sich für eine gerechte, durchdachte und für alle Seiten akzeptable Vergütung einzusetzen. In erster Linie steht die derzeit ungerechte Verteilung der Einnahmen der Verwertungsgesellschaften an die Urheber im Focus. In Gesprächen mit Gründern und Künstlern der C3S hat sich aber gezeigt, dass man nicht nur juristisch versiert zu sein scheint, sondern offenbar auch die wirtschaftliche Seite intelligent durchdenkt und die Gegebenheiten der heutigen digitalen Möglichkeiten nutzen möchte und auch die Optionen der Pauschalurheberabgabe, die derzeit von der ZPÜ zu Ihren Lasten ausgenutzt wird, nicht mehr überstrapazieren möchte als es der Gesetzgeber sich ursprünglich einmal vorgestellt hat.
 
Der Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE e.V.) spricht sich für die Unterstützung dieser vielversprechenden Initiative aus, die für mehr Transparenz, Gerechtigkeit und Modernität in der Rechteverwertung der Künstler steht.
 
Für die Unterstützung der C3S sprechen aus unserer Sicht die folgenden Gründe:
 
Die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) hat nach langwierigen, ergebnislosen Verhandlungen mit den Herstellerverbänden, u.a. mit dem Informationskreis AufnahmeMedien und auch mit dem VERE e.V., in den Jahren 2011 und 2012 die Tarife für die meisten Gerätearten einseitig drastisch erhöht. Zum Beispiel für USB-Sticks und Speicherkarten um 800 bis 1850 Prozent!
 
Sämtliche dieser "Kraft Amtes" aufgestellten Tarife befinden sich inzwischen in verschiedenen gerichtlichen Instanzen bzw. vor dem Schiedsgericht. Die betroffenen Importeure/Hersteller müssen sich auf mehrjährige Ungewissheit über den Ausgang dieser gerichtlichen Klärung und einen kaufmännischen Blindflug unter markt- und wettbewerbsverzerrenden Bedingungen einstellen.
 
Die ZPÜ hat die Aufgabe, die Vergütungsansprüche gegenüber den Inverkehrbringern von Geräten und Leermedien geltend zu machen und das Vergütungsaufkommen an ihre Gesellschafter (die 9 Verwertungsgesellschaften, darunter die GEMA) zu verteilen. Diese wiederum schütten die Einnahmen nach kaum nachvollziehbaren Schlüsseln an die Rechteinhaber aus, die zum Teil selbst gar keine Künstler sind.
 
Unsere betroffenen Mitglieder, die die urheberrechtlichen Ansprüche grundsätzlich respektieren und anerkennen und ihren rechtlichen Pflichten ordnungsgemäß und vorbildlich nachkommen wollen, agieren bis dahin in einer rechtlichen und kaufmännischen Grauzone und haben dadurch erhebliche Nachteile, die zum Teil sogar existenzbedrohend sind.
 
Zum einen ist nicht absehbar, wie hoch die Tarife tatsächlich ausfallen werden. Solange ist es unmöglich, diese in die Preiskalkulation von Geräten einzubeziehen. Zum anderen ist es schwierig, die notwendigen Rückstellungen vor den zuständigen Finanzbehörden zu rechtfertigen. Erhebliche Kapitalbeträge werden dabei gebunden, die den Unternehmen für Investitionen fehlen. Zudem unterliegen unsere Mitglieder im Wettbewerb denjenigen Marktteilnehmern, die sich durch den Verkauf aus dem Ausland dem nationalen Recht entziehen oder eigens zu diesem Zweck gegründete Vertriebsgesellschaften vorschalten, um diese im Falle des Zugriffs durch die ZPÜ zu opfern oder als Trittbrettfahrer unter Ignorierung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Markt operieren.
 
Dies sind nur die offensichtlichen der zahlreichen Probleme unserer Mitglieder.
 
Die C3S verfolgt aus unserer Sicht einen fairen, transparenten und modernen Ansatz, der sowohl die Interessen der Künstler, als auch in der folgenden Konsequenz die Interessen der Inverkehrbringer von Vervielfältigungsgeräten und Leermedien berücksichtigt.
 
Die C3S SCE, gegründet am 25.09.2013, hat bereits mehr als 600 Mitglieder und befindet sich in der letzten Phase des Fund-Raisings; denn die C3S braucht zur Realisierung der technischen Anforderungen dringend weitere finanzielle Mittel, um vom Deutschen Patent- und Markenamt als Verwertungsgesellschaft zugelassen zu werden. Bis zum Jahresende müssen 200.000 Euro erreicht werden, um vom Land NRW eine Förderung in gleicher Höhe zu erhalten.
 
Wenn die Zulassung als Verwertungsgesellschaft gelingt, würde es ein echtes Gegengewicht zur monopolistischen Struktur der heutigen Rechteverwertung geben und die GEMA – und mittelbar auch die ZPÜ – werden so an den Verhandlungstisch zurück gezwungen.
 
Für Sie als unsere Mitglieder besteht damit die Aussicht, faire und gleiche Marktbedingungen sowie die kaufmännische Kalkulationssicherheit durch zukünftig faire und transparente Tarife für die Geräteabgaben zu erlangen. Der mit uns befreundete Informationskreis AufnahmeMedien hat diese Chance erkannt und unterstützt die C3S bereits aktiv.
 
Um die Möglichkeit der Durchbrechung des Monopols der jetzigen Verwertungsgesellschaften zu nutzen und so hoffentlich für Sie die starren Fronten in Bewegung zu bringen, würden wir uns freuen, wenn Sie, liebe Mitglieder, Unterstützer und Freunde des VERE-Verbands, die Initiative der C3S ebenfalls unterstützen wollen.
 
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der C3S unter www.c3s.cc. Es sind zum einen Spenden möglich, zum anderen auch eine Mitgliedschaft durch Erwerb von Genossenschaftsanteilen à 50 Euro.

ZUM BEITRITTSFORMULAR
 
Bei Interesse können Sie sich auch direkt an Herrn Senges, wolfgang.senges@c3s.cc, wenden.
 
Wir würden uns sehr freuen, wenn die C3S-Initiative ihren Erfolg zum Jahresende feiern kann und wir als Herstellerverband VERE e.V. Ihnen bald wieder Gesamtverträge sowie weitere Unterstützung bei der Bewältigung administrativer Bürden anbieten können.

In diesem Sinne verbleiben wir
 
Mit besten Grüßen

Jochen Stepp, 1. Vorstand VERE e.V.
Oliver Friedrichs, 2. Vorstand VERE e.V.
Christoph Brellinger, Geschäftsführer VERE e.V.



Über take-e-way

- Gründung 2004 in Hamburg
- Derzeit 16 Mitarbeiter
- Geschäftsführer: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs

Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbH übernimmt die gesetzeskonforme Umsetzung von Anforderungen und Pflichten gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (WEEE/ElektroG), Batteriegesetz (BattG) und Verpackungsverordnung (VerpackV) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland.

VERE e.V.: Gemeinsam mit dem 2003 gegründeten Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE e.V.), der mitgliederstärksten Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland, vertritt take-e-way auch auf politischer Ebene die Interessen von über 2.950 Unternehmen.


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