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Umweltausschuss stimmt für Einwegplastikabgabe

Unternehmen, die Einwegplastikprodukte wie To-Go-Becher, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons, Tabakfilter und Plastikteile für Feuerwerkskörper herstellen, sollen nun eine jährliche Abgabe in einen zentralen Einwegkunststoff-Fonds einzahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Änderungen des Gesetzentwurfes sehen nun unter anderem vor, das Gesetz auf Wunsch der Kommunen möglichst bald zu evaluieren und gegebenenfalls auf weitere Produkte auszuweiten.

Wie der Bundestag berichtet, hat der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Schaffung eines Einwegkunststoff-Fonds (20/5164) zugestimmt.

Hersteller von bestimmten Produkten aus Einwegplastik sollen damit künftig die Kosten der Müllbeseitigung in Parks und Straßen mittragen müssen (take-e-way berichtete).

Unternehmen, die Einwegplastikprodukte wie To-Go-Becher, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons und auch Tabakfilter herstellen, sollen nun eine jährliche Abgabe in einen zentralen Einwegkunststoff-Fonds einzahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Aus diesem Fonds sollen Kommunen erstmalig 2025 für das vorangegangene Jahr Ersatz für die Kosten bekommen, die ihnen durch Reinigung, Entsorgung oder Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema entstehen.

Änderungen des Gesetzentwurfes sehen nun unter anderem vor, das Gesetz auf Wunsch der Kommunen möglichst bald zu evaluieren und gegebenenfalls auf weitere Produkte auszuweiten. Schon jetzt werde man, anders als ursprünglich geplant, auch Hersteller von Plastikteilen für Feuerwerkskörper miteinbeziehen.

Ein Änderungsantrag, mit dem die Union unter anderem die geplante Berechnung der Abgabenhöhe auch nach Volumen und Stückzahl kritisiert und eine gleichgestellte Vertretung der Hersteller in der Einwegkunststoffkommission gefordert hatte, fand keine Mehrheit.

Das Beispiel zeigt, dass ein optimales Legal Monitoring als existenzielle Risikovorsorge erforderlich ist, um Sie produktrechtlich abzusichern. 

Das Beratungsteam von trade-e-bility berät Sie gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de über Lösungen, mit denen Sie Ihren Verkaufserfolg im Bereich Einwegkunststoffprodukte absichern können, vor allem bei Kennzeichnungspflichten von Produkten oder Verpackungen.

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
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beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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