Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

×
Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×

take-e-way begrüßt die Umbenennung der Gerätearten im Bereich Lampen und Leuchten

take-e-way begrüßt die Ankündigung der Stiftung EAR, die umweltfreundlichen und dadurch kostengünstig verwertbaren LEDs getrennt von den suboptimalen Gasentladungslampen zu erfassen.

(Hamburg) take-e-way begrüßt die Ankündigung der Stiftung EAR, die umweltfreundlichen und dadurch kostengünstig verwertbaren LEDs getrennt von den suboptimalen Gasentladungslampen zu erfassen. Dies zeigt wieder einmal, dass die Stiftung EAR nicht einseitig die Interessen der großen Konzerne vertritt, sondern den Gedanken eines fairen Wettbewerbs und einer umweltfreundlichen Verwertung unterstützt.


Ab dem 1. August werden LEDs getrennt von den Gasentladungslampen erfasst und verwertet

Unter die Geräteart 5 a fallen künftig ausschließlich „Gasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können“ – und zwar auch dann, wenn sie mit Leuchten fest verbunden sind.

Alle anderen Lampen sowie Lichtsteuerungsgeräte fallen dann unter die Geräteart 5 b „Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht, die in privaten Haushalten genutzt werden können“. Dies schließt insbesondere auch LED-Lampen ein, unabhängig davon, ob sie mit einer Leuchte fest verbunden sind oder nicht.


Quecksilberhaltige Lampen werden sortenrein erfasst

Auf diese Weise wird künftig sichergestellt, dass in der Sammelgruppe 4 ausschließlich Gasentladungslampen (Energiesparlampen/Leuchtstoffröhren) gesammelt werden, auch wenn sie mit Leuchten fest verbunden sind. Die Entsorgung der quecksilberhaltigen Gasentladungslampen wird damit künftig „sortenrein“ erfolgen.


Umweltfreundliche LEDs werden gefördert

Inverkehrbringer von LEDs und allen anderen Lampen außer Gasentladungslampen profitieren ab dem 1. August doppelt: Sie müssen einerseits einen deutlich geringeren Garantiebetrag nachweisen. Andererseits fallen auch die Entsorgungskosten in der Sammelgruppe 5 deutlich geringer als in der Sammelgruppe 4 aus.


Die Kritik der dadurch benachteiligten kam umgehend

Die Organisation der Lampenhersteller Lightcycle kritisiert die Umbenennung im Bereich Lampen und Leuchten als verwirrend und schädlich für die Umwelt. Beschichtete Leuchtmittel seien für den Verbraucher nicht nach LED- oder Gasentladungslampentechnik zu unterscheiden. Daher würde es zu Fehlwürfen in den Sammelcontainern und zu Quecksilberexpositionen kommen.

take-e-way hält dagegen, dass es nicht nachvollziehbar ist, dass umweltfreundliche LEDs durch die Vermischung mit quecksilberhaltigen Gasentladungslampen und die dadurch viel höheren Entsorgungskosten sanktioniert und damit bei ihrer Marktdurchdringung zu Gunsten kritisch zu sehender Produkte behindert werden.

Das Unterscheidungsproblem bei einigen wenigen im Markt befindlichen Lampen wird von take-e-way bestätigt.

Als Lösungsansatz schlägt take-e-way eine grüne Markierung an den Sockeln neuer (LED-)Lampen vor. Mit solchen einfachen Mitteln kann das Problem in Zukunft ohne ausufernde Kosten gelöst werden.


Zunehmende Marktsensitivität der Stiftung EAR erkennbar

Im Zuge der Änderungen im Bereich Lampen und Leuchten hat die Stiftung EAR auch die Karenzfrist für Hersteller von Lampen mit fest verbundenen Leuchten nochmals verlängert. Hier gilt nun ebenso der 1. Januar 2014 – die im März gesetzte Frist für den September 2013 ist somit hinfällig.

take-e-way und der VERE e.V. hatten sich zuvor bereits für eine Fristverlängerung eingesetzt, da ein großer Teil der Importeure und viele der kleinen Hersteller für eine ordnungsgemäße Kalkulation einen größeren Vorlauf benötigen.

Die nochmalige deutliche Verlängerung der Übergangsfrist belegt aus Sicht von take-e-way den fairen Umgang gegenüber allen Marktteilnehmern durch die Stiftung EAR.

take-e-way begrüßt dies.


Über take-e-way

- Gründung 2004 in Hamburg
- Derzeit 16 Mitarbeiter
- Geschäftsführer: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs

Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbH übernimmt die gesetzeskonforme Umsetzung von Anforderungen und Pflichten gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (WEEE/ElektroG), Batteriegesetz (BattG) und Verpackungsverordnung (VerpackV) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland.

VERE e.V.: Gemeinsam mit dem 2003 gegründeten Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE e.V.), der mitgliederstärksten Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland, vertritt take-e-way auch auf politischer Ebene die Interessen von über 2.800 Unternehmen.


Pressekontakt

take-e-way GmbH
Christoph Brellinger
Unternehmenskommunikation
Liebigstraße 64
22113 Hamburg

Telefon: +49 (0)40/750687-111
Telefax: +49 (0)40/750687-101
http://www.take-e-way.de
presse[at]take-e-way.de

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×