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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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take-e-back löst das Elektro-Rücknahme-Problem der Vertreiber: OTTO nimmt am Rücknahmesystem teil

Das deutschlandweite Elektro-Rücknahmesystem take-e-way präsentiert seinen Kunden die Online-Plattform www.take-e-back.de für die Vertreiber-Rücknahme von Altgeräten im Sinne des novellierten Elektrogesetzes

Schloss Hohenkammer

Das deutschlandweite Elektro-Rücknahmesystem take-e-way präsentiert seinen Kunden die Online-Plattform www.take-e-back.de für die Vertreiber-Rücknahme von Altgeräten im Sinne des novellierten Elektrogesetzes (ElektroG/WEEE). Das Prinzip ist so einfach wie naheliegend: Ein System auf Gegenseitigkeit. OTTO unterstützt das Rücknahmesystem als einer der ersten Teilnehmer aus dem Handel.

Bundesweit Sammelstellen in zumutbarer Entfernung
take-e-back heißt das neu entwickelte Konzept, mit dem take-e-way die deutschlandweite Rücknahme von Elektro-Altgeräten organisiert. Verbraucher finden in einem nutzerfreundlichen Onlineportal nächstgelegene Sammelstellen, an denen sie Elektro-Altgeräte kostenfrei abgeben können. Zu den Sammelstellen finden sich weitere Informationen wie z.B. Öffnungszeiten, Art der abgebbaren Elektrogeräte, etc. Diese zusätzlichen verbraucherfreundlichen Informationen bieten einen Service, der über die rechtlichen Mindestanforderungen für Sammelstellen deutlich hinausgeht. Vertreiber können darüber zudem ihre Sammelmengen melden.

Vorteil: Das Portal bietet Sammelstellen zusätzlich die Möglichkeit zur Bestellung von Behältern und zur Beauftragung von Abholungen, die dann automatisch an zugeordnete Partner-Entsorgungsunternehmen vergeben werden. Der komplette Mengenstrom wird über das Portal erfasst, plausibilisiert, strukturiert und an die Stiftung EAR gemeldet. Noch werden täglich weitere Verbesserungen zur Optimierung des Portals vorgenommen.

OTTO beteiligt sich am take-e-back-System
OTTO, einer der großen deutschen Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten, beteiligt sich als einer der ersten Teilnehmer auf Seiten des Handels mit mehreren Gesellschaften am take-e-back-System und bringt eigene Sammelstellen mit ein.

Vertreiberrücknahme schon vor gesetzlicher Notwendigkeit
Durch die Teilnahme am take-e-back-System können die Einzel- und Onlinehändler ihre Rücknahme-Verpflichtung schon vor Ablauf der gesetzlich eingeräumten Übergangsfrist erfüllen. Denn viele Verbraucher haben inzwischen in den Medien von der Rücknahmepflicht des Handels erfahren. Nicht jedoch von der Karenzzeit bis zum 24.07.2016.

„Der Erfolg der Sammlung im Handel soll nicht gleich zu Beginn einen Dämpfer erhalten, weil sich die engagierten Verbraucher durch den Verweis auf die Übergangsfrist getäuscht fühlen.“, so take-e-way-Geschäftsführer Oliver Friedrichs heute in Hamburg. „Der Handel tut sich durchaus selbst einen Gefallen, Rücknahmestellen frühzeitig einzurichten, um die neuen Anforderungen in der Praxis zu testen.“, so Friedrichs weiter. So baut take-e-way sein System massiv aus. Nahezu täglich kommen neue Sammelstellen hinzu.

Stetiges Wachstum des Systems sichergestellt
Zu den von take-e-way eingebrachten Sammelstellen für alle Gerätekategorien bringen die teilnehmenden Händler, sofern gewünscht, eigene Sammelstellen in das System ein. Diese Sammelstellen stehen dann auch anderen Vertreibern zur Verfügung, die an dem Rücknahmesystem take-e-back teilnehmen.

In dieser Konstellation verdeutlicht sich das Prinzip der Gegenseitigkeit im Sammelsystem take-e-back. Jeder, der an dem System teilnehmen möchte, bringt eigene Rücknahmestellen ein. Dadurch ist ein stetiges Wachstum des Systems sichergestellt.

Alle interessierten Händler, Geschäftsinhaber und Vertreiber sind ab sofort herzlich eingeladen, sich unter logistik@take-e-way.de als Sammelstelle anzumelden, um das gemeinsame System zu stärken und die deutschlandweite Sammlung im Handel möglich zu machen.

Über take-e-way
- Gründung 2004 in Hamburg
- Derzeit 35 Mitarbeiter
- Geschäftsführer: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs

Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbH übernimmt EU-weit die gesetzeskonforme Umsetzung von bürokratischen und operativen Anforderungen und Pflichten im Bereich Produktverantwortung (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, WEEE, Batteriegesetz, Verpackungsverordnung etc.) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland.

VERE e.V.: Der 2003 gegründete Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland. VERE ist die Gründungsorganisation von take-e-way und vertritt auch auf der politischen Ebene die Interessen von über 3.300 Unternehmen.

Pressekontakt
take-e-way GmbH
Christoph Brellinger
Unternehmenskommunikation
Schlossstr. 8 d-e
22041 Hamburg

Telefon: +49 (0)40/750687-111
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presse[at]take-e-way.de

 

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Leiter Beratung

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