Systembeteiligung – auch bei Mehrweg-Taschen!

Auch langlebige Tragetaschen können unter die Systembeteiligungspflicht des Verpackungsgesetzes fallen! Entscheidend sind nicht Wiederverwendbarkeit oder Material der Tasche, sondern ihr ursprünglicher Zweck. Für zahlreiche Handelsunternehmen kann die Entscheidung erhebliche zusätzliche Entsorgungs- und Lizenzierungskosten nach sich ziehen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23. Juli 2026 entschieden, dass sogenannte Permanenttragetaschen als systembeteiligungspflichtige Verpackungen gelten. Hierfür entscheidend ist ihr ursprünglicher Zweck: der Transport gekaufter Waren zum Endverbraucher – unabhängig davon, wie robust die Tasche ist oder wie oft sie später wiederverwendet wird. Eine Einstufung als Mehrwegverpackung lehnte das Gericht mangels entsprechender Rückgabe- und Wiederverwendungsstrukturen ab.

Wer langlebige Tragetaschen anbietet, muss grundsätzlich eine Beteiligung an einem Dualen System sicherstellen und entsprechende Lizenz- und Entsorgungskosten einplanen. Zudem kann die Systembeteiligungspflicht unter Umständen rückwirkend relevant werden. Händler sollten daher ihre Verpackungs-Compliance prüfen, um Nachforderungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Wenn Sie Fragen zu Ihren Systembeteiligungspflichten haben, wenden Sie sich gern an trade-e-bility: Das Beratungsteam macht Ihnen gern ein entsprechendes Angebot.

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