Solarspeicher erhält Marktverbot

Zwei Minuten Registerprüfung können über Verkaufsverbot oder Marktzugang entscheiden: Das neue Batterierecht macht die Registrierung von Batteriespeichern zur Pflicht und eröffnet Wettbewerbern zugleich wirksame Möglichkeiten, Verstöße zu verfolgen. Ein aktueller Fall aus dem Onlinehandel verdeutlicht, wie ein nicht registriertes Amazon-Angebot innerhalb kürzester Zeit gerichtlich gestoppt wurde.

Wer Batteriespeicher für Balkonkraftwerke in Deutschland vertreibt, muss die geltenden Registrierungspflichten beachten. Insbesondere müssen die Batterien im Herstellerregister der Stiftung ear registriert sein. Fehlt die Registrierung, drohen Abmahnungen, Verkaufsverbote und gerichtliche Unterlassungsverfahren. Ein aktueller Fall vor dem Landgericht Düsseldorf demonstriert die reellen Konsequenzen: Ein Händler bot auf Amazon einen Solarspeicher mit Lithium-Ionen-Batterie an, ohne nachweisbare Registrierung der Marke. Nach erfolgloser Abmahnung erwirkte ein Wettbewerber kurzfristig eine einstweilige Verfügung. Schließlich wurde der weitere Vertrieb unter Androhung erheblicher Ordnungsgelder untersagt.

Mit dem BattDG und der EU-Batterieverordnung werden Händler nun noch stärker dazu angehalten, vor dem Verkauf zu prüfen, ob die jeweilige Marke in der richtigen Batteriekategorie registriert ist. Besonders bei Importprodukten ist Vorsicht geboten, da Händler hier eventuell selbst als Hersteller gelten.

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