Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Schweden – Neue Verordnungen zur Herstellerverantwortung für Verpackungen sind zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten

Verkaufen Sie verpackte Produkte oder Verpackungen nach Schweden? Dann möchten wir Sie darüber informieren, dass die schwedische Regierung im Sommer 2018 neue Verordnungen zur Herstellerverantwortung verabschiedet hat, die zum Jahreswechsel in Kraft getreten sind. Hersteller sind seit dem 1. Januar 2021 dazu verpflichtet, sich bei der schwedischen Umweltbehörde zu registrieren, sich einem Rücknahmesystem für Verpackungen anzuschließen und die in Verkehr gebrachten Mengen regelmäßig zu melden. Auf dem Weg zur erfolgreichen Registrierung stehen wir Ihnen natürlich gern zur Seite.

Verkaufen Sie verpackte Produkte oder Verpackungen nach Schweden? Dann möchten wir Sie darüber informieren, dass die schwedische Regierung im Sommer 2018 neue Verordnungen zur Herstellerverantwortung verabschiedet hat, die zum Jahreswechsel in Kraft getreten sind. Hersteller sind seit dem 1. Januar 2021 dazu verpflichtet, sich bei der schwedischen Umweltbehörde zu registrieren, sich einem Rücknahmesystem für Verpackungen anzuschließen und die in Verkehr gebrachten Mengen regelmäßig zu melden. Auf dem Weg zur erfolgreichen Registrierung stehen wir Ihnen natürlich gern zur Seite.

Weitere Informationen und Ansprechpartner

Zum 1. Januar 2019 ist eine neue Verpackungshersteller-Definition in Schweden in Kraft getreten:

Ein "Hersteller" ist jeder, der ein verpacktes Produkt oder Verpackungen nach Schweden importiert, Verpackungen in Schweden herstellt, ein verpacktes Produkt in Schweden in Verkehr bringt oder Verpackungen (die keine Serviceverpackungen sind) befüllt oder anderweitig verwendet, um einen Artikel zu schützen, zu präsentieren oder seine Handhabung zu erleichtern.

Darauf basierend sind zum 1. Januar 2021 folgende Änderungen in Kraft getreten:

Alle Verpackungshersteller, die unter die o.g. Definition fallen, sind dazu verpflichtet, sich bei der schwedischen Umweltbehörde (EPA) zu registrieren und eine jährliche Gebühr von 500 schwedischen Kronen (rund 50 €) zu entrichten. Zudem müssen sich Hersteller einem Rücknahmesystem für Verpackungen anschließen. Des Weiteren müssen die in Schweden in Verkehr gebrachten Verpackungen jährlich an die EPA gemeldet werden. Der erste Bericht muss bis spätestens März 2022 für die Berichtsperiode 2021 vorgelegt werden.

Ab 2023 ist es für ausländische Hersteller zudem erforderlich, einen Bevollmächtigten zu ernennen, der die Registrierung und das Reporting an die EPA übernimmt. Damit Sie, als ausländischer Hersteller, auch jetzt schon den neuen Herstellerverpflichtungen vollumfänglich nachkommen können, bietet unser schwedischer Partner an, die Registrierung und Berichterstattung im Rahmen des Anschlusses an das Rücknahmesystem für Sie zu übernehmen.

Verkaufen Sie verpackte Produkte oder Verpackungen nach Schweden und sind bisher bei keinem Rücknahmesystem angeschlossen? Sind Sie sich unsicher, ob die neuen Änderungen Ihr Unternehmen betreffen? Dann melden Sie sich gerne bei uns. take-e-way unterstützt Sie bei der Einhaltung Ihrer Produkt-Compliance-Pflichten. Zudem können wir Ihr Unternehmen innerhalb kürzester Zeit bei einem schwedischen Verpackungs-Rücknahmesystem registrieren.

Für Ihre Fragen steht Ihnen das take-e-way-Team gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Leiter Marketing & Kommunikation

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presse@take-e-way.de

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