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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Schadensersatz wegen fehlender Elektrogerätegesetz-Registrierung

Wettbewerber können weitreichende Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz wegen fehlender ElektroG-Registrierung geltend machen. Unternehmen sind daher gut beraten entsprechende Verstöße durch ordnungsgemäße Registrierung zu vermeiden.

Die Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte mbB (KPW) berichtete am 02.06.2021 auf Ihrer Webseite: „Wettbewerber können weitreichende Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz wegen fehlender ElektroG-Registrierung geltend machen. Bei entsprechenden Vertriebsverboten und einem vergleichsweise engen Markt können die Auskunftsansprüche sehr weitreichend sein, da der Wettbewerber den Ersatz des eigenen entgangenen Gewinns verlangen kann. Unternehmen sind daher gut beraten entsprechende Verstöße durch ordnungsgemäße Registrierung zu vermeiden.“

Mehr Informationen zum konkreten Fall finden Sie auf der KPW-Webseite.

Für Fragen zum Elektrogerätegesetz stehen Ihnen die Berater von take-e-way gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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