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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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EU Verpackungsverordnung verabschiedet

Für Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen für den elektronischen Handel darf der Leerraumanteil höchstens 50 % betragen. Hersteller müssen leichtere Verpackungen mit weniger Volumen verwenden.

Das EU Parlament informiert, dass die neue EU Verpackungsverordnung (PPWR) am 24.04.2024 mit 476 zu 129 Stimmen bei 24 Enthaltungen angenommen wurde (take-e-way berichtete). Hier finden Sie einen Auszug der wichtigen Punkte:

  • Für Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen für den elektronischen Handel darf der Leerraumanteil höchstens 50 % betragen
  • Hersteller müssen leichtere Verpackungen mit weniger Volumen verwenden
  • Verbot bestimmter Einwegverpackungen aus Kunststoff
  • Verboten von Ewigkeitschemikalien (PFAS) in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt
  • Wiederverwendung von Transport- Verkaufs- sowie Umverpackungen
  • Strenge Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen
  • Mindestziele für den Rezyklatanteil von Kunststoffverpackungen
  • Mindestziele für das Recycling von Verpackungsabfällen

Bevor die Vereinbarung in Kraft treten kann, muss auch der Rat sie förmlich billigen.

Keine Zeit, die weiteren Entwicklungen im Bereich EU Verpackungsverordnung im Detail zu verfolgen? trade-e-bility hält Sie mit dem Legal Monitoring Service gezielt auf dem Laufenden. 

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take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zu WEEE, Elektrogesetz, Batteriegesetz, Verpackungsgesetz / systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und zur EPR zur Verfügung und hilft bei der Registrierung/Lizenzierung.

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