PPWR Deadline
00Tage00Stunden00Minuten00Sekunden
Online-Workshops zur Verpackungsverordnung
Wir bereiten Sie gezielt auf die PPWR-Hauptthemen vor

Deep Dive Themen: technische Unterlagen und Konformitätserklärung, EPR, praktische Änderungen ab 12.08. Jetzt Themen wählen und Platz sichern.

×

PPWR Irland, Belgien und Niederlande: Schwellenwerte für Registrierung fallen 

Die EU-Verpackungsverordnung PPWR sieht keine Schwellenwerte für die Herstellerregistrierung in den Mitgliedstaaten vor. In Irland fallen die Schwellenwerte, die bislang viele Unternehmen von der Registrierungspflicht entbunden hat, zum 12.08.2026. Damit harmonisiert Irland die Herstellerverantwortung mit den PPWR-Anforderungen. Auch in Belgien wurde der Schwellenwert beigelegt. In den Niederlanden ist dies zum 01.01.2027 geplant.

In anderen Ländern jedoch werden Schwellenwerte oder andere landesspezifische Anforderungen an Hersteller noch eine Zeitlang beibehalten.  

Welche Schwellenwerte galten bislang in Irland, Belgien und den Niederlanden?  

Bislang mussten sich in Irland nur Unternehmen als Verpackungshersteller registrieren lassen, die mindestens 1 Million Euro Umsatz in Irland sowie mindestens 10 Tonnen in Verkehr gebrachte Verpackungsmengen jährlich verzeichnen. Außerdem konnten sich nur Unternehmen registrieren, die über eine irische VAT-ID verfügen.  

In Belgien galt bislang eine Mindestmenge von 300 kg in Verkehr gebrachter Verpackungen pro Jahr, unterhalb derer keine Verpackungsregistrierung notwendig war. Außerdem konnten sich für gewerbliche Verpackungen ausschließlich Unternehmen registrieren, die über eine belgische VAT-ID verkaufen.  

In den Niederlanden bestand bislang eine Registrierungspflicht erst ab 50 Tonnen jährlich in den Niederlanden in Verkehr gebrachter Verpackungsmengen, ausgenommen SUP-Artikel.  

Was müssen Hersteller jetzt tun?  

Irland: Die Anforderung, dass eine irische VAT-ID vorhanden sein muss, wurde bereits gekippt. Ab dem 12.08.2026 fallen die Umsatz- und Mengenschwellen. Hersteller können sich bereits jetzt einer irischen Herstellerorganisation anschließen.  

In Belgien sind Registrierungen ebenfalls seit kurzem für alle Hersteller, unabhängig der Inverkehrbringungsmenge, möglich.  

Für die Niederlande, in denen der Schwellenwert erst zu 2027 fällt, nehmen wir gerne bereits Registrierungsaufträge entgegen.  

Schwellenwerte und abweichende Anforderungen in weiteren europäischen Ländern  

In einigen anderen europäischen Ländern gelten die dortigen Schwellenwerte weiter, bis die nationalen Durchführungsgesetze die lokalen Anforderungen verändern. So zum Beispiel in Tschechien, wo eine Umsatz- und Mengenschwelle im Verpackungsbereich weiterhin gilt.  

In Litauen und Rumänien beispielsweise ist eine Verpackungsregistrierung weiterhin nur bei Vorhandensein einer lokalen VAT-ID möglich.  

In Italien sind bis auf Weiteres nur Unternehmen zur Verpackungsregistrierung verpflichtet, die über Onlinemarktplätze direkt an italienische Endnutzer verkaufen, und keine Kleinstunternehmen sind.  

Wenn Sie zur Umsetzung der neuen Regelungen in Irland, den Niederlanden oder Belgien Fragen haben, oder Sie noch keine Verpackungsregistrierung in diesen Ländern haben und sich über uns registrieren lassen möchten, wenden Sie sich bitte an take-e-way. 

Fragen? Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

Kontaktformular allg.
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Bei Fragen oder konkreten Anfragen sind wir für Sie ansprechbar.
Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

consulting@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

pr@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×