Wesentliche Änderung: Unpacker-Regelung
Bisherige Verpflichtung: bei Verkäufen an Distributoren in Dänemark waren Firmen mit Sitz außerhalb Dänemarks verpflichtet, Transportverpackungen zu registrieren und zu melden. Der Fokus der bisherigen dänischen Regelungen lag auf dem Endnutzer der Verpackung. Zukünftig liegt der Fokus auf dem Endnutzer des Produkts.
Beispiel: Eine griechische Firma liefert Olivenöl in Dosen an einen dänischen Laden. Die Dosen sind in Pappkartons verpackt und werden auf Einwegpaletten nach Dänemark verschickt. Kartons und Paletten werden im dänischen Laden zu Abfall.
- EPR-Pflicht bis zum 12.08.2026: der griechische Verkäufer war verantwortlich für die Meldung der Transportverpackungen in Dänemark.
- EPR-Pflicht ab dem 12.08.2026: der Laden, der die Ware auspackt, aber nicht der Endnutzer der Ware ist, wird verantwortlich für die Transportverpackungen. Der griechische Verkäufer ist nur verantwortlich, wenn der dänische Abnehmer der Endnutzer des Produkts ist.
Was bedeutet dies für meine Mengenmeldungen?
Die geänderten Zuständigkeiten wirken sich auch auf die Mengenmeldungen aus. Unternehmen sollten prüfen, ob Mengen künftig in die Meldung ein- oder ausgeschlossen werden müssen, und entsprechende Nachweise für Behördenprüfungen bereithalten.
Ausblick EU-weit
Auch in Spanien sollen sich Registrierungs- und Meldepflicht bei Verkauf aus dem Ausland an spanische Distributoren in ähnlicher Form verändern. Das spanische Dekret, welches die bisherige spanische Verpackungsverordnung entsprechend verändern soll, steht noch aus. Sobald sich mit der Veröffentlichung dieses Dekrets die Herstellerpflichten verändern, informieren wir Sie.
Bei Fragen oder wenn Sie eine Verpackungsregistrierung in Dänemark benötigen, hilft take-e-way Ihnen gerne weiter!



