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Powerbanks: Elektrogerätegesetz oder Batteriegesetz?

Alle Powerbanks (auch solche mit Zusatzfunktionen) unterfallen dem Batteriegesetz (BattG) als Gerätebatterien. Powerbanks mit Zusatzfunktion unterfallen darüber hinaus als Elektrogeräte (Batterien enthaltende Geräte) auch dem Elektrogesetz.

Powerbanks sind mobile Zusatzakkus aus wiederaufladbaren Sekundärzellen, die über Ladeschnittstellen (oft USB) und meist auch Ladestandsanzeigen verfügen. Manche Powerbanks verfügen über Zusatzfunktionen, wie zum Beispiel eine integrierte Leuchte, ein Radio oder einen Wireless Charger.

Alle Powerbanks (auch solche mit Zusatzfunktionen) unterfallen dem Batteriegesetz (BattG) als Gerätebatterien.

Powerbanks mit Zusatzfunktion unterfallen darüber hinaus als Elektrogeräte (Batterien enthaltende Geräte) auch dem Elektrogesetz (ElektroG; vgl. Anwendungshilfe BattG/ElektroG).

Dies berichtet die EAR in ihrem aktuellen Infobrief.

Bei einer Powerbank mit Zusatzfunktion ist bei der Meldung für das ElektroG grundsätzlich das Akkugewicht vom Gesamtgewicht der Powerbank abzuziehen und nur das Restgewicht zu melden.

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