take-e-way Neuigkeiten und Pressemitteilungen

Produktsperrung bei Amazon vermeiden

Die Sperrung einzelner ASINs, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Bußgelder und Kontosperrungen können die Folge sein, wenn keine ElektroG-Registrierung vorliegt oder WEEE-Nummern falsch zugeordnet werden.
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VerpackG Vollständigkeitserklärung versäumt?

Bei Überschreitung bestimmter Bagatellgrenzen ist fristgerecht bis spätestens dem 15. Mai des Folgejahres bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) eine sogenannte “Vollständigkeitserklärung” zu hinterlegen. Eine unterlassene Vollständigkeitserklärung kann mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
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EPR Bevollmächtigter Compliance Talk

„Authorised Representative in EPR and Compliance Context“ ist das Thema am Freitag, dem 20.06.2025, um 10 Uhr live in unserem kostenlosen Online Compliance Talk mit unserer Expertin Magdalena Barylska von take-e-way. Sie haben die Gelegenheit, persönlich mit anderen Betroffenen ins Gespräch zu kommen. Aufgrund der Betroffenheit, vor allem unserer ausländischen Kunden, findet das Event in englischer Sprache statt. Empfehlen Sie den Compliance Talk daher gerne auch Ihren Partnern weiter.
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Batterie Sicherheitsleistung erforderlich

Die Stiftung EAR hat Informationen zur Sicherheitsleistung für Batterien in Abhängigkeit von Batterieart, chemischer Zusammensetzung, Entsorgungskosten und Rücklaufquote veröffentlicht. Es ist davon auszugehen, dass die zugelassenen Rücknahmesysteme die Kosten für die Sicherheitsleistung auf die Systemteilnehmer umlegen werden.
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Keine Systembeteiligung vorhanden?

Ein Bericht der Bundesregierung lobt die effiziente Kooperation des Verpackungsregisters mit den Landesvollzugsbehörden beim Vollzug des Verpackungsgesetzes. Der Bericht stellt klar: erst etwa ein Drittel der Hersteller, die nach ihren eigenen Angaben in LUCID eine Systembeteiligung vorweisen müssten, haben eine solche auch tatsächlich vorgenommen. Wer keine Systembeteiligung nachweisen kann, sollte jetzt schnell aktiv werden.
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Erfolgreich nach Großbritannien verkaufen

Sie befürchten Umsatzeinbrüche durch erhöhte Einfuhrzölle in die USA? Dann kann die Erschließung neuer Märkte eine geeignete Maßnahme sein. take-e-way unterstützt Sie dabei, Ihre Produkte den 68 Millionen Menschen in Großbritannien einfach und rechtssicher anzubieten. „Erfolgreich Produkte nach Großbritannien verkaufen!“ ist das Thema am Dienstag, dem 27.05.2025, um 11 Uhr live in unserem kostenlosen Online Compliance Talk Spezial. Gemeinsam mit den Experten Alexander Altmann (German Business Hub), Arne Mielken (Customs Manager Ltd.) und Robert Morris (take-e-way) beleuchten wir die zentralen Themen Steuern, Zollrecht sowie EPR & Produktkonformität. Sie haben die Gelegenheit, persönlich mit anderen Betroffenen ins Gespräch zu kommen. Empfehlen Sie den Compliance Talk gerne auch Ihren Partnern weiter.
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LifeCycle Lösung für PV-Systeme

Von der Vorbereitung für den rechtskonformen Markteintritt bis zur energieeffizienten Wiedergewinnung von Sekundärrohstoffen am Ende des Produktlebenszyklus deckt der take-e-way LifeCycle Service sämtliche Anforderungen für den gesetzeskonformen Verkauf und die Nachhaltigkeit von PV-Systemkomponenten wie Photovoltaik-Module, Wechselrichter und Stromspeicher ab. Sie sind interessiert? Wir besuchen Sie auf der Intersolar!
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EPR europaweit steuern – Case Study

Wie können Sie als Unternehmen Ihre Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) europaweit effizient und selbständig steuern? Unsere neue Case Study zeigt, wie ein deutscher Möbel- und Leuchtenhersteller erfolgreich über Marktplätze in den internationalen Online-Handel expandiert und dabei die herausfordernden EPR-Anforderungen in verschiedenen Ländern gemeistert hat.
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Millionen Strafe für VerpackG-Verstöße

In einem Fall ergeben Verstöße gegen das Verpackungsgesetz Nachzahlungen von mindestens zwei Millionen Euro für die nachträgliche Systembeteiligung. Zusätzlich drohen dem Unternehmen Bußgelder von bis zu 200.000 Euro pro Verstoß sowie Gewinnabschöpfungen durch die zuständige Landesvollzugsbehörde. Achtung: Stichtag für die Vollständigkeitserklärung ist der 15. Mai.
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Kein Verkauf trotz ElektroG Registrierung

Wenn Sie keine Batterie-Registrierung bzw. keinen Batterie-Bevollmächtigten (Hersteller ohne Sitz in Deutschland) beauftragt haben, ist Ihr Verkauf in Deutschland nicht abgesichert, sofern Ihre Geräte unregistrierte Batterien oder Akkumulatoren enthalten.
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