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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Achtung: Neue Berichts- und Informationspflichten jetzt schnell erfüllen

Das Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie/AbfRRL (Drucksache 88/20) sieht in Artikel 2 eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in § 18 vor. Demnach ist jährlich der Stand der Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 (3) und § 22 (1) ElektroG durch die Hersteller zu veröffentlichen. Das Gesetz ist gestern in Kraft getreten.

Das Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie/AbfRRL (Drucksache 88/20) sieht in Artikel 2 eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in § 18 vor. Demnach ist jährlich der Stand der Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 (3) und § 22 (1) ElektroG durch die Hersteller zu veröffentlichen. Das Gesetz ist gestern in Kraft getreten.

Die erfreuliche Nachricht ist, take-e-way hat sämtliche Vorbereitungen für Sie getroffen. Alles was Sie als take-e-way-Kunde zur Erfüllung der neuen Informationspflichten tun müssen, ist, diesen Link auf Ihre Webseite zu stellen:

www.take-e-way.de/leistungen/elektrogesetz-weee-elektrog/berichts-informationspflichten/

Wir empfehlen Ihnen, als Ankertext für den Link auf ihrer Website die folgenden Wörter zu verwenden: „Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie ebenfalls unter diesem Link.

Für Ihre Fragen stehen Ihnen die take-e-way Berater gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

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