Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Kein Gesetz ohne Verordnung: Batteriegesetz (BattG)

Die Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes (BattGDV) ist am 12.11.2009 rechtskräftig verabschiedet worden und tritt am 01.12.2009 in Kraft.

Diese Verordnung besagt u.a., dass ein Unternehmen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BattG zu bestimmten Kategorien Angaben für die Anzeige der Marktteilnahme machen muss.
So z.B. Name und Rechtsform des Unternehmens, Kontaktdaten, Handelsregistereintrag des Unternehmens, Art der Batterien. Auch muss der Marktteilnehmer eine Erklärung über die Teilnahme am Gemeinsamen Rücknahmesystem abgeben, einschließlich der vom Gemeinsamen Rücknahmesystem vergebenen Teilnehmernummer.

Die Registrierung erfolgt über ein Anmelderegister, das über die Internetseite des Umweltbundesamtes (www.umweltbundesamt.de) voraussichtlich ab dem 01.12.2009 erreichbar sein wird.

Weitere erforderliche Daten für die Registrierung können Sie der "Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes" (BattGDV) entnehmen, die Sie in unserem Download-Bereich finden.

take-e-way übernimmt gerne für Sie die Abwicklung nach dem BattG, stellt Ihnen die Teilnehmernummer eines gemeinsamen Rücknahmesystems zur Verfügung und registriert Sie bei dem Umweltbundesamt.

Sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gerne.

Ihr take-e-way Team

Tel.: 040-750687111, Email: info@take-e-way.de

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