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Fahrzeug- und Industriebatterien: Dokumentation der Erfolgskontrolle für 2019 bis 30.04.2020 beim Umweltbundesamt abgeben

Nach den Vorgaben des Batteriegesetzes (§ 15) sind Vertreiber von Fahrzeug- und Industriebatterien jährlich zur Abgabe einer Dokumentation der Erfolgskontrolle (Sammlung, Rücknahme und Verwertung) beim Umweltbundesamt verpflichtet. Die Erfolgskontrolle muss bis zum 30.04.2020 beim Umweltbundesamt abgegeben werden.

Nach den Vorgaben des Batteriegesetzes (§ 15) sind Vertreiber von Fahrzeug- und Industriebatterien jährlich zur Abgabe einer Dokumentation der Erfolgskontrolle (Sammlung, Rücknahme und Verwertung) beim Umweltbundesamt verpflichtet.

Die Erfolgskontrolle muss bis zum 30.04.2020 beim Umweltbundesamt abgegeben werden.

Sollten Sie Fahrzeug- und Industriebatterien zurückgenommen und verwertet und Fragen zum Erfolgskontrollbericht haben, steht Ihnen Imke May von der take-e-way GmbH gerne unter 040/750687-136 oder may@take-e-way.de zur Verfügung.

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