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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre WEEE-Registrierung gilt nicht EU weit

Jedes EU-Land hat seine eigene nationale WEEE-Umsetzung. Damit verbunden ist der Umstand, dass Elektrogeräte in jedem EU-Mitgliedstaat separat registriert und anschließend verwaltet werden müssen. Eine WEEE-Registrierung in Deutschland ist damit nicht gleichbedeutend mit einer EU-weiten Registrierung und gilt damit nur für Deutschland. Auch das Batteriegesetz und das Verpackungsgesetz haben ihre jeweiligen nationalen Entsprechungen in den anderen EU-Mitgliedstaaten.

Am 12.04.2021 hatten wir über die Feststellung berichtet, dass LED-Leuchtmittel und -Lampen in Österreich häufig falsch identifiziert und in der Folge nicht gemeldet werden, da sie dort unter die Sammel- und Behandlungskategorie Gasentladungslampen fallen. Eine solch unvollständige Meldung führt, wenn keine Nachbesserungen vorgenommen werden, zu einem Verwaltungsstrafverfahren.

Dieser Bericht hatte zu zahlreichen Nachfragen unserer Kunden geführt, da wir ebenfalls darüber berichteten, dass in Deutschland LED bei Beleuchtungen, deren Leuchtmittel für Laien ohne Aufwand auswechselbar sind, beispielsweise in der Geräteart „Lampen, außer Gasentladungslampen“ registriert werden.

Die unterschiedliche Handhabung von WEEE wie in diesem Deutschland-Österreich-Beispiel möchten wir zum Anlass nehmen daran zu erinnern, dass die WEEE-Richtlinie in allen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich gehandhabt wird. Jedes EU-Land hat seine eigene nationale Umsetzung. In Deutschland ist dies das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), in Österreich die Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO).

Damit verbunden ist der Umstand, dass Elektrogeräte in jedem EU-Mitgliedstaat separat registriert und anschließend verwaltet werden müssen. Eine WEEE-Registrierung in Deutschland ist damit nicht gleichbedeutend mit einer EU-weiten Registrierung und gilt damit nur für Deutschland.

Auch das Batteriegesetz und das Verpackungsgesetz haben ihre jeweiligen nationalen Entsprechungen in den anderen EU-Mitgliedstaaten. Beim Verkauf verpackter, Batterien enthaltender Elektrogeräte in mehreren oder gar allen EU-Mitgliedstaaten potenziert sich der Registrierungs- und Verwaltungsaufwand. Auch über die Grenzen der EU hinaus haben Drittländer eigene Auflagen für Geräte, Batterien und Verpackungen geschaffen.

Hierfür hat take-e-way Ihnen mit unserer Abteilung „International Compliance“ eine Lösung entwickelt, alle diese Anforderungen für Sie weltweit erfüllen zu können.

Florian Spreu steht Ihnen für Ihre Fragen gerne unter 040/750687-159 oder international@take-e-way.de zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.com/services/international-compliance/

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
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