Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Tschechien: Glühlampen und Ausweisen der Entsorgungskosten (Visible Fee)

In Tschechien soll am Fehlen eines Umweltbeitrags in der Rechnung erkannt werden, dass das Produkt noch nicht nach den Vorgaben der WEEE-Richtlinie gemeldet wurde. Trittbrettfahrer sind damit auf den ersten Blick erkennbar. Gewerbetreibende Käufer werden hiermit ihrerseits zwangsläufig zum Hersteller und haben die entsprechenden Pflichten zu erfüllen. Zudem müssen Glühlampen in Tschechien (anders als in allen anderen EU-Staaten) seit dem 01.01.2021 als Elektrogeräte gemeldet werden.

Mit mehr Transparenz will der tschechische Gesetzgeber die Einhaltung von Pflichten zum Schutz der Umwelt forcieren. Mit dem Rechtsakt über Altprodukte 542/2020 wurde verabschiedet, Hersteller zum Ausweisen der Kosten der Sammlung, Behandlung und umweltgerechten Beseitigung (Visible Fee) zu verpflichten. Obwohl diese Möglichkeit explizit im Artikel 14 der EU-Richtlinie 2012/19/EU genannt ist, ist die „Visible Fee“ in vielen Staaten der EU freiwillig und in einigen (hierzu gehört Deutschland) sogar verboten.

In Tschechien war das Ausweisen der Kosten bis 2020 freiwillig. Seit dem 01.01.2021 ist der Rechtsakt 542/2020 in Kraft und mit diesem die Pflicht der Visible Fee. Das Ministerium führt hierzu drei maßgebliche Gründe an.

Bereits vor Inkrafttreten des neuen Rechtsakts wurde teilweise von der Möglichkeit der Visible Fee Gebrauch gemacht, was zur Verwirrung im Markt geführt habe. Käufer seien bei Rechnungen ohne ausgewiesene Entsorgungskosten verunsichert gewesen, ob das Produkt rechtskonform gemeldet wurde. Nun soll am Fehlen eines Umweltbeitrags in der Rechnung tatsächlich erkannt werden, dass das Produkt noch nicht nach den Vorgaben der WEEE-Richtlinie gemeldet wurde. Trittbrettfahrer sind damit auf den ersten Blick erkennbar. Gewerbetreibende Käufer werden hiermit ihrerseits zwangsläufig zum Hersteller und haben die entsprechenden Pflichten zu erfüllen.

Außerdem soll hiermit eine Transparenz über die Entsorgungspreise der Rücknahmesysteme geschaffen werden. Rücknahmesysteme sind verpflichtet, all ihren Kunden den gleichen Preis für die Sammlung, Behandlung und umweltgerechte Beseitigung von Elektrogeräten anzubieten.

Schließlich sollen Endnutzer darauf aufmerksam gemacht werden, dass eine getrennte Sammlung der Altgeräte für den Schutz der Umwelt notwendig ist und diese nicht im Siedlungsabfall entsorgt werden dürfen.

Im selben Rechtsakt 542/2020 sind Glühlampen nicht mehr vom Anwendungsbereich ausgeschlossen. Glühlampen müssen in Tschechien daher (anders als in allen anderen EU-Staaten) seit dem 01.01.2021 als Elektrogeräte gemeldet werden.

Wenn Sie Produkte nach Tschechien verkaufen oder mehr über ausgewiesene Entsorgungskosten in der EU erfahren möchten, steht Ihnen Rebekka Schwarber gerne unter international@take-e-way.de oder 040/750687-150 zur Seite.

Weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen rund um das Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkumulatoren und verpackten Produkten oder Verpackungen finden Sie hier: https://www.take-e-way.de/leistungen/international-compliance/

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