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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Frankreich: Registrierungspflicht für Möbel und Textilien

Es besteht eine generelle Registrierungspflicht, wenn Sie Möbel oder Textilien in Frankreich in Verkehr bringen. Die Verpflichtung gilt auch für nicht-französische Hersteller beim direkten Verkauf an Endnutzer in Frankreich.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass take-e-way ab sofort Registrierungen für zwei weitere Abfallströme durchführt. Wenn Sie Hersteller von Möbeln oder Textilien sind und nach Frankreich verkaufen, ist dieser Beitrag besonders interessant für Sie.

Hersteller unterliegen in Frankreich einer Reihe von gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility = EPR). Dazu zählen nicht nur die aus europäischem Recht übernommenen WEEE-, Batterie- und Verpackungsrichtlinien. Unter anderem existiert in Frankreich auch für Hersteller von Möbeln und Textilien eine gesetzliche Verpflichtung, Verantwortung für die Sammlung, Entsorgung und das Recycling ihrer Produkte zu übernehmen.

Muss ich mein Unternehmen registrieren?

Die gesetzliche Grundlage bildet der Code de l’environnement: Nach Art. R. 541-10-1 10° besteht eine generelle Registrierungspflicht, wenn Sie Möbel in Frankreich in Verkehr bringen. Nach Art. R. 541-10-1 11° besteht eine generelle Registrierungspflicht, wenn Sie Textilien in Frankreich in Verkehr bringen. Die Verpflichtung gilt auch für nicht-französische Hersteller beim direkten Verkauf an Endnutzer in Frankreich.

Welche Arten von Möbeln und Textilien sind betroffen?

Der Anwendungsbereich umfasst Möbel unterschiedlicher Materialien sowie Matratzen, Decken, Kissen und Tierfelle. Unter Textilien fallen Kleidung, Schuhe sowie Heimtextilien, z.B. Vorhänge und Bettwäsche.

Wie kann ich mein Unternehmen registrieren?

Um gesetzeskonform verkaufen zu können, müssen Hersteller von Möbeln oder Textilien ihren gesetzlichen Verpflichtungen in Frankreich nachkommen. Dazu zählen unter anderem die Registrierung bei und Mengenmeldung an die zuständigen Stellen. Somit erhalten Sie auch Ihre behördliche Registrierungsnummer, die Unique Identification Number (UIN), welche bescheinigt, dass Sie als Hersteller in Frankreich registriert sind.

take-e-way unterstützt Sie gerne. Kontaktieren Sie einfach unser Beratungsteam über beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.com/services/international-compliance/

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