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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Frankreich: Fristverlängerung der Kennzeichnungspflicht für Verpackungen

Die generelle gesetzliche Frist für die Umsetzung der Kennzeichnung, welche sich auf die Verpackungsbestandteile bezieht, ist nach wie vor der 09.09.2022. Die Frist für die Kennzeichnung verlängert sich jedoch für Hersteller, deren Produkte einem weiteren Abfallstrom (WEEE oder Batterien) zuzuordnen sind, vom 09.03.2023 auf den 15.06.2023 für all diejenigen Verpackungen, die vor dem 09.09.2022 hergestellt oder importiert wurden. Für Hersteller, deren Produkte nur unter den Verpackungsabfallstrom fallen, bleibt die Frist der 09.03.2023 für all diejenigen Verpackungen, die vor dem 09.09.2022 hergestellt oder importiert wurden.

Am 17.09.2021 berichtete take-e-way über die Sortierinformationsrichtlinien für Verpackungsbestandteile in Frankreich. Die generelle gesetzliche Frist für die Umsetzung der Kennzeichnung, welche sich auf die Verpackungsbestandteile bezieht, ist nach wie vor der 09.09.2022. Die Frist für die Kennzeichnung verlängert sich jedoch für Hersteller, deren Produkte einem weiteren Abfallstrom (WEEE oder Batterien) zuzuordnen sind, vom 09.03.2023 auf den 15.06.2023 für all diejenigen Verpackungen, die vor dem 09.09.2022 hergestellt oder importiert wurden. Für Hersteller, deren Produkte nur unter den Verpackungsabfallstrom fallen, bleibt die Frist der 09.03.2023 für all diejenigen Verpackungen, die vor dem 09.09.2022 hergestellt oder importiert wurden.

Entsprechend haben wir die Informationen zur Kennzeichnungspflicht für WEEE, Lampen, Batterien und PV Module bzw. zur Freigabe der harmonisierten Sortierinformationsrichtlinien auf unserer Webseite aktualisiert.

Sollten Sie eine Registrierung in Frankreich als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

Sebastian Siebert
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