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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Frankreich: Kennzeichnungspflicht WEEE, Lampen, Batterien, PV Module

Die französische Regierung hat die Sortierinformationsrichtlinien für elektrische und elektronische Geräte, Batterien, Lampen sowie PV Module freigegeben. Wenn Sie diese Produktarten in Frankreich in Verkehr bringen, sind die folgenden Informationen für Sie sehr wichtig.

Die französische Regierung hat die Sortierinformationsrichtlinien für elektrische und elektronische Geräte, Batterien, Lampen sowie PV Module freigegeben. Wenn Sie diese Produktarten in Frankreich in Verkehr bringen, sind die folgenden Informationen für Sie sehr wichtig.

Bitte beachten Sie, dass nach den neuesten Informationen, die wir erhalten haben, die Sortierinformationen für bestimmte Geräte, u.a. PV-Module, modifiziert werden sollen. Dies wird keine Auswirkungen auf das allgemeine Vorgehen haben. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.


Worum geht es bei der Sortierinformation?

Gemäß dem Dekret Nr. 2021-835 vom 29.06.2021 müssen alle französischen Rücknahmesysteme pro Abfallstrom eine Sortierinformation entwickeln, welche den Verbrauchern helfen soll, ihren Abfall richtig zu sortieren. Die Rücknahmesysteme für Verpackungen haben ihre Sortierinformationsrichtlinie bereits in 2021 veröffentlicht (siehe unsere vorigen Artikel).

Nun haben auch die Rücknahmesysteme für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Batterien und PV-Module ihre Sortierinformationsrichtlinie veröffentlicht.


Überblick über die wichtigsten Punkte

Die Richtlinie wurde sowohl auf Französisch als auch auf Englisch veröffentlicht. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte:

  • Die Information für den Verbraucher besteht aus dem Triman-Logo und der info-tri (Sortierinformation), welche gemeinsam anzuzeigen sind.
  • Die Richtlinie betrifft jedes Produkt, welches für den Haushaltsgebrauch bestimmt ist.
  • Triman und Sortierinformation müssen auf dem Produkt oder dessen Verpackung angebracht werden. In speziellen Fällen reicht es aus, diese auf mitgelieferten Dokumenten oder auf der Website des Herstellers anzuzeigen.
  • Die durchgestrichene Mülltonne darf den Triman auf der Verpackung ersetzen.
  • Die durchgestrichene Mülltonne auf dem Gerät kann jedoch nicht durch den Triman ersetzt werden und muss weiterhin auf dem Produkt angebracht sein.
  • Für elektrische und elektronische Geräte, die mit tragbaren Batterien oder mit Leuchtmitteln betrieben werden, reicht es aus, eine gemeinsame Information anzubringen ("Dieses Gerät und seine Batterie können recycelt werden", "Diese Leuchte und ihr Leuchtmittel" usw. in französischer Sprache). Das bedeutet, dass Sie nicht zwei verschiedene Sortierinformationen anbringen müssen, sondern lediglich eine Kombination. Falls die Batterie nicht aus dem Gerät entfernbar ist, ist der Hinweis „Dieses Gerät kann recycelt werden“ ausreichend.
  • Für PV-Module ist ein Piktogramm entworfen worden, welches statt der Textform verwendet werden kann.


Fristen für die Umsetzung

Triman und Sortierinformation müssen bis zum 15.12.2022 eingeführt werden. Für eine Lagerräumungszeit (Lager in Frankreich) verlängert sich diese Frist um weitere sechs Monate, d.h. bis zum 15.06.2023. Die Frist für die Kennzeichnung, welche sich auf das Verpackungsbestandteile bezieht, verlängert sich vom 9.03.2023 auf den 15.06.2023 für all diejenigen Verpackungen, die vor dem 9.11.2022 hergestellt oder importiert wurden.


Wie sieht die Sortierinformation aus?

Die Information für den Verbraucher besteht aus fünf Elementen (siehe Abbildungen oben). Oben links sehen Sie ein Beispiel. Im Folgenden finden Sie die Erläuterung der einzelnen Elemente:

  1. Die Kennzeichnung mit dem Triman-Logo bzw. der durchgestrichenen Mülltonne.
  2. Das Länderkürzel FR.
  3. Beschreibung des Produkts und dem elektronischen Zubehör, welches mit dem Gerät verkauft wird wie Stromkabel, Gerätebatterien, Fernbedienungen usw. (z.B. “Dieses Gerät [und sein Zubehör und seine Batterie] kann recycelt werden” in französischer Sprache). Sie können sich optional für eine detaillierte Beschreibung entscheiden, z.B. „Dieser Fernseher, sein Zubehör und seine Batterie können recycelt werden“.
  4. Die Entsorgungsmöglichkeiten: Klein- und Großgeräte sind jeweils bei verschiedenen Einrichtungen zu entsorgen, was durch unterschiedliche Piktogramme dargestellt wird.
  5. Zusätzliche Information zu Sammelpunkten (verpflichtend) und zu Reparaturmöglichkeiten (optional).


An welcher Stelle muss ich die Sortierinformation anbringen?

Grundsätzlich müssen Triman-Logo und Sortierinformation auf dem Produkt oder auf der Verpackung angebracht werden, sofern die Größe des Produkts bzw. der Verpackung dies zulässt. Eine kurze Zusammenfassung:
 

  • Verpackung und Dokument vorhanden:

Wenn die Größe des Produkts es zulässt, müssen Triman und Sortierinformation auf dem Produkt oder seiner Verpackung angebracht werden. Andernfalls müssen sie in dem Dokument angezeigt werden, das mit dem Produkt geliefert wird.
 

  • Verpackung vorhanden, aber kein Dokument vorhanden:

Triman und Sortierinformation müssen auf dem Produkt oder seiner Verpackung angegeben werden, sofern die Größe des Produkts dies zulässt. Andernfalls müssen sie auf der Website des Herstellers angezeigt werden.
 

  • Keine Verpackung vorhanden, kein Dokument vorhanden:
    Triman und Sortierinformation müssen auf dem Produkt oder auf der Website des Herstellers angegeben werden.

Sollten Sie eine Registrierung in Frankreich als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
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