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Ungarn: Umwelt-Produktgebühr entfällt

In Ungarn besteht eine Registrierungspflicht für Unternehmen ohne Sitz in Ungarn, bei direktem Verkauf von Elektrogeräten, Batterien oder Verpackungen an ungarische Endnutzer.

Für Unternehmen ohne Sitz in Ungarn gab es bis Ende 2024 parallel zu EU-weit geltenden Pflichten der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) auch die gesetzliche Verpflichtung, sich für eine sogenannte Umwelt-Produktgebühr (EPC = Environmental Product Charge) zu registrieren.  

In der Praxis war dies zwar nicht mit zusätzlichen Gebühren verbunden, da nur für EPR-Registrierungen Kosten in Rechnung gestellt wurden. Jedoch stellten die EPC-Registrierungen einen zeitintensiven Aufwand dar; es mussten verschiedene Unterlagen (beglaubigte Übersetzungen, notariell beglaubigte Unterschriftenprobe u. v. m.) zur Verfügung gestellt werden. Erfreulicherweise haben sich die ungarischen Behörden entschieden, ab Januar 2025 die formal bestehende separate EPC-Schiene für alle Abfallströme aufzuheben, die bereits über die regulären EPR-Pflichten, wie für Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE), Batterien und Verpackungen, abgedeckt werden. Wir freuen uns, dass wir unseren Kunden somit eine deutlich schnellere und unkompliziertere Registrierung in Ungarn ermöglichen können. 

Achtung: Es besteht in Ungarn eine Registrierungspflicht auch für Unternehmen ohne Sitz in Ungarn, bei direktem Verkauf an ungarische Endnutzer. Bringen Sie Elektrogeräte, Batterien oder Verpackungen in Ungarn auf den Markt?  

Gerne unterstützen wir Sie dabei, die Konformität Ihres Unternehmens bei Verkäufen auf dem ungarischen Markt zu gewährleisten. Das Beratungs-Team von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder consulting@take-e-way.de zur Verfügung.

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