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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Energie-Sparlampen: Kaum Rücknahme im Handel

Die Handelsketten müssen nach Ansicht von Verbraucherschützern zur Rücknahme alter Energiespar-Lampen verpflichtet werden.

Laut einer Umfrage der Verbraucherzentrale NRW nehmen 16 Prozent der befragten Handelsketten (37 namhafte Handelsketten wurden befragt, 21 gaben eine Antwort ab) Energiespar-Lampen zurück. Das zeigt, dass der politische Appell an die Händler, alte Energiespar-Lampen freiwillig zurückzunehmen, gescheitert ist.

Seit März 2006 sind Verbraucher verpflichtet, ausgediente Energiespar-Lampen bei speziellen Sammelstellen abzugeben. Die Quecksilber enthaltenen Lampen sollen auf diese Weise sachgerecht entsorgt werden. Tatsächlich landen jedoch nur etwa 10 Prozent der Energiespar-Lampen in den dafür vorgesehenen Containern. 80 Mio. Stück wandern laut Verbraucherzentrale unkontrolliert in die Mülltonne.

Aus diesem Grund fordert die Verbraucherzentrale, dass zumindest Händler mit Verkaufsflächen über 1.000 m² gesetzlich zur Rücknahme der Lampen gezwungen werden sollten.
Bis dahin sollten die Unternehmen "endlich geeignete Sammelstellen einrichten und verständliche Hinweistafeln anbringen sowie Personal einstellen, das die ausgediente Ware sorgsam annimmt, damit eine verbraucherfreundliche Umsetzung sichergestellt ist".

Quelle: EUWID Nr. 40 - 30.09.2008

Wie wir aus Industriekreisen erfahren haben, besteht aus Sicht der Industrie noch erheblicher Diskussionsbedarf zu dieser Thematik.

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