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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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ElektroStoffV – Bundesregierung verabschiedet Entwurf für Elektro- und Elektronikgeräte-Stoffverordnung

Die Verordnung soll die neue europäische RoHS-Richtlinie über die Begrenzung gefährlicher Substanzen in nationales Recht umsetzen, die im Juli des letzten Jahres in Kraft getreten ist.

Die Bundesregierung hat Ende September den Referentenentwurf für eine Elektro- und Elektronikgeräte-Stoffverordnung (ElektroStoffV) verabschiedet. Die Verordnung soll die neue europäische RoHS-Richtlinie über die Begrenzung gefährlicher Substanzen in nationales Recht umsetzen, die im Juli des letzten Jahres in Kraft getreten ist.

Wegen des umfangreichen Regelungsgehalts der neuen RoHS-Richtlinie 2011/65/EU wurde für Ihre Umsetzung nun eine eigenständige Verordnung gewählt. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich Kabel und Ersatzteile bestimmte gefährliche Stoffe nicht mehr enthalten.

Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass Hersteller eine entsprechende EU-Konformitätserklärung ausstellen und eine CE-Kennzeichnung am Gerät anbringen. Außerdem müssen Hersteller bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten nachkommen. Diese Pflichten kann ein Hersteller auf einen Repräsentanten übertragen.

Neben den Herstellern nimmt die Verordnung auch die Vertreiber in die Pflicht. Sie müssen vor allem prüfen, ob die Geräte Schadstoffgrenzwerte einhalten.

Die RoHS-Richtline muss zum 2. Januar 2013 in nationales Recht umgesetzt sein, d.h. die ElektroStoffV müsste bis dahin in Kraft getreten sein.

Das Team von take-e-way beantwortet Ihnen sehr gern alle Fragen zur ElektroStoffV unter der Telefonnummer 040 / 21 90 10 - 65. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Quelle: EUWID Recycling, Ausgabe 41.2012 (09.10.2012) Jahrgang 22, S. 25

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