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Elektrogesetz: Deadline zur Abgabe der Jahres-Statistik-Mitteilung erneut um einen Monat nach hinten verschoben

Nach dem 30.04.2020 – eigentlich verspätet – abgegebene Mitteilungen werden in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt als für die Ordnungswidrigkeitenverfolgung zuständige Behörde insoweit nicht an dieses weitergegeben.

Aus Anlass der aktuellen Corona-Pandemie hat die Stiftung EAR in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt entschieden, die Jahres-Statistik-Mitteilung für 2019 aller Mitteilungspflichtigen (Hersteller, optierende öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Vertreiber, entsorgungspflichtige Besitzer) noch bis zum 30.06.2020 im EAR-Portal entgegenzunehmen. Nach dem 30.04.2020 – eigentlich verspätet – abgegebene Mitteilungen werden in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt als für die Ordnungswidrigkeitenverfolgung zuständige Behörde insoweit nicht an dieses weitergegeben.

Das Team von der take-e-way GmbH steht Ihnen für alle Fragen zum Elektrogesetz gerne unter 040/750687-0 oder consulting@take-e-way.de zur Verfügung.

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