ElektroG: Corona-Auswirkungen auf die Jahres-Statistik-Mitteilung

Aus Anlass der aktuellen Corona-Pandemie hat die Stiftung EAR in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt entschieden, allen Mitteilungspflichtigen die Möglichkeit einzuräumen, ihre Jahres-Statistik-Mitteilung für 2019 bis zum 31.05.2020 im EAR-Portal abzugeben. Nach dem 30.04.2020 – eigentlich verspätet – abgegebene Mitteilungen werden in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt als für die Ordnungswidrigkeitenverfolgung zuständige Behörde insoweit nicht an dieses weitergegeben.

Aus Anlass der aktuellen Corona-Pandemie hat die Stiftung EAR in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt entschieden, allen Mitteilungspflichtigen (Hersteller, optierende öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Vertreiber, entsorgungspflichtige Besitzer) die Möglichkeit einzuräumen, ihre Jahres-Statistik-Mitteilung für 2019 bis zum 31.05.2020 im EAR-Portal abzugeben. Nach dem 30.04.2020 – eigentlich verspätet – abgegebene Mitteilungen werden in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt als für die Ordnungswidrigkeitenverfolgung zuständige Behörde insoweit nicht an dieses weitergegeben. Das Team von der take-e-way GmbH steht Ihnen für alle Fragen zum Elektrogesetz gerne unter 040/750687-0 oder consulting@take-e-way.de zur Verfügung.

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