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EAR passt Bearbeitungszeiten im Registrierungsverfahren an

Fürth/Hamburg – Die Stiftung EAR hat den maximalen Zeitraum für die Freigabe von Registrierungsanträgen (Regel 02-001) von ursprünglich vier Wochen auf bis zu drei Monate ausgedehnt. Hintergrund für diese Maßnahme ist eine Angleichung der gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) auch sonst allgemein üblichen Fristen.

Mit dieser Fristangleichung sind jedoch nicht automatisch verlängerte Bearbeitungszeiten verbunden, sie stellt lediglich eine Harmonisierung des Regelwerks dar.

Wir empfehlen daher weiterhin insbesondere allen Importeuren, Neuregistrierungen möglichst frühzeitig zu beantragen, um etwaige Verkaufsverbote und wettbewerbsrechtliche Konflikte infolge nicht registrierter Produkte zu vermeiden.

Für Rückfragen dazu stehen wir Ihnen wie gewohnt gern unter der Telefonnummer 040/750687-111 oder www.take-e-way.de zur Verfügung.

Fragen? Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

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