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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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EAR/Neue Zuordnung von Elektrogeräten

Die Stiftung EAR hat in ihrer jüngsten Verwaltungspraxis die Zuordnung von Elektrogeräten zu den Kategorien 1 und 2 (Haushaltsgroßgeräte und Haushaltskleingeräte) nach eigener Aussage optimiert.

Nach neuester Definition handelt es sich um Haushaltsgroßgeräte im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ElektroG, wenn sie nicht verbringbar oder grundsätzlich zum Verbleib am Nutzungsort (über die gesamte Nutzungsdauer) bestimmt sind und um Haushaltskleingeräte, wenn diese verbringbar und grundsätzlich nicht zum dauerhaften Verbleib am Nutzungsort bestimmt sind.

Entgegen der bisherigen Praxis der Stiftung EAR fallen zum Beispiel Reiskocher, Kochplatten und Grills nicht mehr wie bisher kommuniziert (und in Anhang 1 ElektroG sinngemäß beschrieben) unter die Geräteart "Haushaltsgroßgeräte", sondern sie müssen als "Haushaltskleingeräte" registriert werden.

Liebe take-e-way Kunden, Sie sehen, wie schwer es selbst für juristisch geschulte Experten ist, eindeutige Zuordnungskriterien für die Gerätearten zu finden. Wir sind laufend am Ball und verfügen über die aktuellsten Informationen in diesem komplexen Thema.
Bitte nutzen Sie unser Wissen und die Erfahrung aus über 3.000 Registrierungen und lassen Sie sich durch uns informieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Email: info@take-e-way.de, Tel.: 040-750687111

Ihr take-e-way – Team

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